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Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

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    Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

    Hallo allerseits,

    nachdem ich nun seit zwei Stunden vergeblich nach Antworten gesucht habe, möchte ich euch mein Problem schildern:

    Bei der Steuererklärung für meine Freundin (Angestellte, Stkl. 1, ledig, keine Kinder) gab es eine Differenz bei der "Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" zwischen ELSTER und Finanzamtbescheid. Hier hatte ich jedoch im Nachhinein festgestellt, dass ich das Kreuz in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch gesetzt hatte (Nein statt Ja). Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer liegt hier ja bei 1.900 Euro, wie er auch auf dem Finanzamtbescheid aufgeführt ist.

    Jetzt sitze ich gerade an meiner eigenen Erklärung, habe das Kreuz richtig gesetzt, aber ELSTER zeigt in der eigenen Steuerberechnung einen Betrag für die Vorsorgeaufwendungen von über 1.900 Euro an. Ich verwende die aktuelle Version 12.2.0.6412p und bin ebenfalls angestellt, Stkl. 1, etc.! Beiträge zur KV und PV waren nicht über 1.900 Euro.

    Ist dies ein Fehler im Programm?

    Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen 1. Mai!
    Zuletzt geändert von Marzl; 01.05.2011, 14:33.

    #2
    AW: Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

    Sind denn außer den Lohnabzügen noch weitere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht-, Unfallversicherung) angesetzt worden?

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      #3
      AW: Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

      Hallo Bolletax,

      Danke für die schnelle Antwort. Weitere Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen etc.) habe ich bewusst nicht angesetzt, da dies ja bei Ausschöpfung des Betrags von 1.900 Euro durch KV und PV sinnlos ist.

      Der Gesamtbetrag (2.941 Euro) setzt sich folgendermaßen zusammen:

      - Sonderausgaben (durch Altersvorsorgeaufwendungen etc.) verbleibend 915 Euro (ok)
      - Summe der Beiträge nach § 10 Abs.1 Nr.3 EStG 2.026 Euro (?)

      Meines Erachtens dürfte der zweite Posten nur 1.900 Euro betragen, oder?

      Setzt sich folgendermaßen zusammen:
      - Beiträge zur KV 1.816 Euro
      - ab Kürzungsbetrag nach §10 Abs.1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG 72 Euro
      - verbleiben 1.744 Euro
      - Beiträge zur PV 282 Euro
      - Summe der Beiträge nach § 10 Abs.1 Nr.3 EStG 2.026 Euro
      Zuletzt geändert von Marzl; 01.05.2011, 14:36.

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        #4
        AW: Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

        Seit dem Bürgerentlastungsgesetzt sind Beiträge zur Kranken- (Basisleistungen, ggfs. minus 4 Prozent wg. Krankengeldanspruch) und Pflegeversicherung unbegrenzt absetzbar.

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          #5
          AW: Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

          Oder habe ich hier den Denkfehler drin, dass die 1.900 Euro überschritten werden dürfen, wenn mehr für KV und PV bezahlt worden sind, wie es ja hier der Fall ist? Das würde natürlich alles erklären und mich als ziemlichen Deppen hinstellen

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            #6
            AW: Differenz Elster-Berechnung und Finanzamt-Bescheid

            Danke neysee!!

            Ist mir just gerade auch aufgegangen Ein wenig im Dschungel verirrt würde ich sagen..

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