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KAP Erträge und Beteiligungen

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    KAP Erträge und Beteiligungen

    Hallo User,
    habe folgendes Problem beim Ausfüllen der Anlage KAP:
    In Zeile 15 trage ich Kapitalerträge ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (... da diese ja über Freistellungsauftrag freigestellt sind.) Also Zinsen von Sparbüchern, Dividenden aus Genossenschaftsbeteiligungen(?) usw.

    In Zeile 39 soll man Erträge aus Beteiligungen, also auch Kapitalerträge (bei mir Genossenschaftsanteile-Baugenossenschaft) eintragen, ohne inländischen Steuerabzug.
    Das heißt also, Beträge dich in Zeile 15 (teilweise) aufgeführt habe, hier nochmal aufführen? Klingt für mich nicht sinnvoll, verstehe ich aber so.
    Des weiteren soll man sowohl das Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft (also Wohnungsbaugenossenschaft) angeben, wo bekomm ich die denn her?

    Vielen Dank für jede Hilfe und Gruß Hartmond

    #2
    AW: KAP Erträge und Beteiligungen

    was steht denn in der Steuerbescheinigung. Einzutragen sind die Kapitalerträge in Zeile 7 der Anlage KAP, bitte nachlesen.

    Auch wenn keine Steuer einbehalten wurde, weil FSA vorgelegen hatte, waren diese Erträge dem inländischen Steuerabzug unterworfen.

    Gibt es für den Ertrag aus dem Geschäftsguthaben eine Steuerbescheinigung?
    Zuletzt geändert von sophie m.; 01.05.2011, 16:04. Grund: Fehler

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      #3
      AW: KAP Erträge und Beteiligungen

      Kapitalerträge, für die ein Freistellungsauftrag in Anspruch genommen wurde, unterlagen ja offensichtlich dem inländischen Steuerabzug, auch wenn die Steuer Null war.
      In Zeile 15 sind gefragt z.B. Erträge von Papieren bei ausländischen Brokern, aber auch ausschüttungsgleiche Erträge von ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, für die inländische Broker/Banken keinen Steuerabzug vornehmen.

      Und die Wohnungsbaugenossenschaften die ich kenne, führen für die Dividenden auf Genossenschaftsanteile durchaus Steuern ab bzw. berücksichtigen Freistellungsaufträge. Mit Beteiligungen sind eher unternehmerische Beteiligungen an geschlossenen Fonds gemeint.

      Ansonsten lautet seit 2009 die erste Frage bei der Anlage KAP, ob man sie überhaupt ausfüllen muss (oder will).

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        #4
        AW: KAP Erträge und Beteiligungen

        Hallo Sophie,
        vielen Dank für die Anwort.
        Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müssen ALLE Kapitalerträge (Ausnahme auslä. Kap-Erträge), auch die, die komplett freigestellt waren in Zeile 7 zusammengefasst und eingetragen werden?

        Für die Einkünfte durch die Genossenschaftsanteile gibt es keine Steuerbescheinigung, da dieser Betrag ja komplett freigestellt ist= keine Steuerzahlung.

        Dank auch an neysee,
        also bei meiner Wohnungsbaugenossenschaft habe ich einen FSA. Bedeutet also diese Erträge gelten nicht als Erträge aus einer Beteiligung?

        Nochmals Danke und Gruß Hartmond

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          #5
          AW: KAP Erträge und Beteiligungen

          Hallo Hartmond,

          nur um das nochmal klarzustellen, freigestelle Kapitalerträge gehören immer (auch) in die Zeile 7, nur solche Erträge kann man überhaupt freistellen. Und die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge sind nochmals in Zeile 14/14a zu erklären, damit sie nicht doppelt genutzt werden.

          Und die Zeilen 7 bis 14a kann man selbstständig gar nicht ausfüllen, es bedarf dazu immer einer Steuerbescheinigung, und diese ist/sind erstmal 1:1 zu übernehmen. Korrekturen sind möglich, aber dafür gibt es extra Felder.

          Ich komme nochmal auf die Grundsatzfrage von neysee zurück: Warum willst du die Anlage KAP überhaupt abgeben? Wurden denn Steuern einbehalten (siehe in der/den Steuerbescheinigung/en für Zeile 49)? Oder gibt es noch weitere unversteuerte Erträge (wohlgemerkt, nicht freigestellt, sondern völlig unversteuert)?

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: KAP Erträge und Beteiligungen

            Hallo Stefan,
            mich irritierte der Zusatz "Beträge lt. Steuerbescheinigungen" über Zeile 7. Schließlich erhalte ich ja keine Steuerbescheinigungen wenn die Beträge komplett freigestellt sind.

            Ich habe Beträge bei Bank A komplett freigestellt. FSA höher als Zinsertrag.
            Ich habe bei einer anderen Bank Beträge zu klein freigestellt Zinsertrag höher als FSA und über Max.- Summe.
            Ja es wurde Steuern einbehalten (Z 49 +50)
            Insgsammt freizustellende Summe komplett ausgeschöpft, bedeutet ich muß also in Zeile 14 die Summe 802/1604€ eintragen?
            Ich habe zum Teil auf meine gezahlten Kapitalertragssteuern Kirchensteuer bezahlt, teilweise nicht (Bank war nicht informiert, Kirchensteuer abzuziehen.) Dies verpflichtet mich ja zur Abgabe von Anlage KAP.

            Nochmals Danke für die Unterstützung
            und Gruß Hartmond

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              #7
              AW: KAP Erträge und Beteiligungen

              Hallo Hartmond,

              >>>Schließlich erhalte ich ja keine Steuerbescheinigungen wenn die Beträge komplett freigestellt sind.

              Das ist das alte Streitthema mit den Banken. Eigentlich müssen u.U. auch Nullbescheinigungen ausgestellt werden, so verstehe ich es zumindest. Jedenfalls gehören freigestellte Erträge in KAP Zeile 7 (ggf. auch noch in Zeile 8 oder 9, je nach dem).


              >>>Ich habe bei einer anderen Bank Beträge zu klein freigestellt Zinsertrag höher als FSA und über Max.- Summe.

              Dann reicht es, auch nur diese 'falsche' Bank zu erklären (incl. Zeile 14 gem. Steuerbescheinigung). Der bei anderen(!) Banken in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht der FSA, sondern das was davon wirklich verbraucht wurde) gehört dann in Zeile 14a.

              Für die Kirchensteuernacherhebung musst du imho nur die Banken angeben, bei denen Abgeltungsteuern abgeführt wurden, jedoch keine Kirchensteuer. Denn nur dort fehlt die Kirchensteuer ja. Freigestellte Erträge sind (und bleiben) auch von der Kirchensteuer freigestellt.

              MfG Stefan

              PS: Es sind nur 801/1602 Euro.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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