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gesetzliche Rente

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    gesetzliche Rente

    Habe mal eine Frage zur gesetzl. Rente. Ehemann Arbeitnehmer, Ehefrau bekommt seit 2010 gesetzl Rente (Höhe ca. 214 € monatl). Kann es sein, dass durch diese geringe Rente eine
    Nachzahlung entsteht? Bisher kam immer eine Rückerstattung in Höhe von ca. 1.000 € - 1.400 € heraus. Es hat sich nichts geändert bis auf die Rente.

    #2
    AW: gesetzliche Rente

    Ohne Kenntnis der Gesamtumstände kann ich hier nur pauschal antworten. Grundsätzlich kann durch eine Rente eine Nachzahlung entstehen. Denn für die Rente wurde im Gegensatz z. B. zum Arbeitslohn keine Steuer abgeführt. Beim Arbeitslohn erfolgt der Steuerabzug in Form einer "Vorauszahlung" durch die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer. Ein derartiges System gibt es bei der Rente nicht. Dort erfolgt die Versteuerung erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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      #3
      AW: gesetzliche Rente

      Hallo krümmel,

      die Rente beträgt ja 'nur' 2568 Euro im Jahr. Davon sind - bei Renteneintritt im Jahr 2010 - auch nur 60% steuerpflichtig, macht 1540 Euro.

      Wenn ich nun den Höchsteuersatz von 42% zu Grunde lege (als Grenzbelastung kann das schon bei mittleren Einkommen vorkommen), dann würden maximal 647 Euro Steuern anfallen. Dabei habe ich die zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen noch nicht einmal berücksichtigt.

      FAZIT: Also auf jeden Fall weniger als eure übliche Rückerstattung.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: gesetzliche Rente

        Bei der Rente dürfen natürlich auch die Krankenversicherungsbeiträge nicht vergessen werden. Die müsse - im Gegensatz zum Arbeitnehmer, bei dem die automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden - in der Anlage Vorsorgeaufwand von Hand eingetragen werden.

        Vielleicht führt das ja auch wieder zu einem "schöneren" Betrag.

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