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Kindergartenbeitrag für Kind über 6 Jahre

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    Kindergartenbeitrag für Kind über 6 Jahre

    Hallo,

    meine Tochter wurde im September 2010 6 Jahre alt und geht noch bis 08/2011 in den Kindergarten, weil wir sie nicht haben einschulen lassen.
    Ich bin erwerbstätig und mein Mann bezieht Rente wegen Erwerbsminderung.
    Kann ich in dieser Konstellation die Beiträge für den KiGa auch nach dem 6. Geburtstag meiner Tochter von der Steuer absetzten?
    Es wäre ganz toll, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte!

    Vielen Dank schon mal vorab!

    #2
    AW: Kindergartenbeitrag für Kind über 6 Jahre

    Hallo,

    imho geht das nicht, da dein Mann nicht berufstätig ist.
    Dabei gehe ich davon aus, dass er nicht pflegebedürftig ist, sich also um eure Tochter kümmern könnte.

    Die Sonderregelung gilt nur für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, warum auch immer der Gesetzgeber hier diese Obergrenze eingeführt hat.
    Und warum ist der Kindergarten nicht grundsätzlich immer absetzbar? Er dient ja nicht ausschließlich der Betreuung, sondern auch der sozialen, sprachlichen und teilweise schon der schulischen Entwicklung. (ein bisschen politische Meinung meinerseits)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kindergartenbeitrag für Kind über 6 Jahre

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für Deine prompte Antwort.

      Meine Überlegungen zu diesem Thema gingen in die selbe Richtung. Mir erschließt sich der Sinn der Regelung auch nicht.

      Viele Grüße.

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        #4
        AW: Kindergartenbeitrag für Kind über 6 Jahre

        vermutlich ist der zeitraum in abhaengigkeit vom alter so gewählt, um eine gewisse vergleichbare gerechtigkeit zu schaffen. dabei haengt es eben gar nicht am kindergartenplatz an sich, das Gesetz ist leider so, das in dieser Konstellation generell kein Abzug mehr möglich ist.
        also wäre das Kind bereits in der Schule und würde dort zB die OGS besuchen, wäre ein Abzug der dafür anfallenden Kosten ebenfalls nicht möglich, bzw. nur wenn beide elternteile erwerbstätig sind.

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