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Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

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    Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

    Hallo,

    folgende 2 Fragen:

    in 2010 hatte ich mal kurz einen Steuerberater befragt und habe da noch eine Rechnung von. Kann ich die absetzen (wenn ja wo?).


    Und: Ich habe in 2010 eine Umsatzsteuererstattung vom FA aus 2009 erhalten. (Wo) Muß ich die irgendwo bei der EST 2010 angeben? Müßte das FA ja eigentlich von wissen...

    #2
    AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

    Hallo,

    bei der Rechnung vom Steuerberater kommt es drauf an, was genau abgerechnet wurde. Ohne die Angabe kann man nicht genau beurteilen wie man diese Kosten zuordnen muss bzw. soll.

    Die Umsatzsteuererstattung stellt eine Einnahme dar, sofern du deinen Gewinn nach Zufluss/Abfluss ermittelst d.h. wenn du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellst. Wenn ja, dann bitte in Zeile 15 eintragen und wenn nicht macht es das Finanzamt von sich aus (i.d.R.)

    Grüße
    www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

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      #3
      AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

      Zitat von Cloud Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bei der Rechnung vom Steuerberater kommt es drauf an, was genau abgerechnet wurde. Ohne die Angabe kann man nicht genau beurteilen wie man diese Kosten zuordnen muss bzw. soll.

      Die Umsatzsteuererstattung stellt eine Einnahme dar, sofern du deinen Gewinn nach Zufluss/Abfluss ermittelst d.h. wenn du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellst. Wenn ja, dann bitte in Zeile 15 eintragen und wenn nicht macht es das Finanzamt von sich aus (i.d.R.)

      Grüße
      Danke Cloud, das ist gut, denn meine EÜR habe ich ja schon im Januar gemacht. (Ich muß nur 1 x pro jahr melden. Muß ich dazu eigentlich den Termin bis zum 15. Januar für die UST und EÜR halten?)

      Zur STber. Rechnung. da steht Beratungsleistungen § 13 StbGebV iVm § 4 und Ausgaben § 16/17...

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        #4
        AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

        Hallo,

        um was ginges bei der Beratungsleistung und wie hoch ist der Rechnungsbetrag? 15. Januar?

        Grüße
        www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

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          #5
          AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

          Zitat von Cloud Beitrag anzeigen
          Hallo,

          um was ginges bei der Beratungsleistung und wie hoch ist der Rechnungsbetrag? 15. Januar?

          Grüße
          - Bescheinigungen, Schreiben Finanzamt, Beratung und Auskünfte auch tel. und schriftl., Einkommensteuer u. Existenzgründung, Umsatzsteuer

          150 Euro + 10 Euro Auslagen + Mwst.

          Wieso welche Leistungen werden denn erstattet und welche nicht?


          10. januar (nicht 15., war Tippfehler) - Ust. muß doch immer bis zum 10. des Folgemonats gemedlet werden?

          Also dachte ich, wenn ich 1x jährlich melden muß, wäre das für 2010 also bis zum 10. januar 2011? Falsch?

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            #6
            AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

            Hallo fritzewillem,

            Zitat:10. januar (nicht 15., war Tippfehler) - Ust. muß doch immer bis zum 10. des Folgemonats gemedlet werden?

            Also dachte ich, wenn ich 1x jährlich melden muß, wäre das für 2010 also bis zum 10. januar 2011? Falsch?

            Ja das ist falsch, Voranmeldungen müssen bis zum 10. des Folgemonats oder Folgequartals eingereicht werden.
            Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung hast du bist zum 31.05.2011 Zeit, genau wie für die Einkommensteuer.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

              und: Die EÜR gehört als Gewinnermittlung zur Einkommensteuererklärung und nicht zu einer Umsatzsteueranmeldung

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                #8
                AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

                Hallo,

                was die Steuerberatungskosten angeht, gilt als Aufteilungsmaßstab grundsätzlich die Gebührenrechnung des Steuerberaters. Bei einer Pauschalvergütung nach § 14 StBGebV ist eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen (gemischte Aufwendungen).

                Als Praktikerlösung würde ich 100,- € den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zuordnen und den Rest privat. Dies würde auch einer Schätzung gerecht werden. Aber vlt hat jemand anders einen beseren Vorschlag.

                Zitat:
                Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 Euro im Veranlagungszeitraum zu folgen.

                Grüße
                www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

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                  #9
                  AW: Steuerberaterkosten und Umsatzsteuererstattung

                  Sofern sich hier die volle Summe einer Existenzgründung zuordnen läßt (danach sieht mir die Abrechnung zumindest aus), ist auch die volle Summe abzüglich Umsatzsteuer Betriebsausgabe.

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