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    Anlage KAP

    Hallo erstmal an alle, als Neuling im Forum.
    Ich komme mit der Anlage KAP überhaupt nicht klar: Mein Mann hat eine Bescheinigung über die Höhe der Kapitalerträge über den Wahnsinnsbetrag von 30 €, der in Zeile 7 eingetragen werden soll, der gleiche Betrag soll laut Bescheinigung in Zeile 14 oder 14 a eingetragen werden, aber in welche?
    Es gibt dann noch die Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 53 in Höhe von ganzen 4 €.
    Bereits bei den ersten Fragen, was beantragt werden soll, ist mir ehrlich gesagt nicht klar, ob ich überhaupt etwas beantragen muss oder will?
    Wenn ich dann die verschiedenen Alternativen durchprobiere, erhalte ich jeweils die Fehlermeldung, Ehefrau muss auch Anlage KAP abgeben. Ach übrigens gemeinsame Veranlagung. Ehefrau hat aber keine Kapitaleinkünfte.
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Grüße JuliD

    #2
    AW: Anlage KAP

    Hallo JuliD,

    ich stelle erstmal eine grundsätzliche Frage: Wurden von der Bank (oder einer anderen) Abgeltungsteuern angeführt (hört sich nämlich nicht so an).

    Wenn nicht, braucht die Anlage KAP überhaupt nicht abgegeben werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo,
      nein, es wurden keine Abgeltungssteuern abgeführt, ist im Freistellungsauftrag enthalten.
      Vielen Dank, für die schnelle Antwort.
      D. h. es macht keinen Sinn bzw. es besteht keine Verpflichtung, die Anlage KAP abzugeben?

      Ich habe gerade festgestellt, dass für ein anderes Konto (von mir, für das kein Freistellungsauftrag besteht) Abgeltungssteuern abgeführt wurden, macht es dann vielleicht doch Sinn und was müsste ich dann ankreuzen?
      nochmals danke
      JuliD

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Hallo JuliD,

        >>>es besteht keine Verpflichtung, die Anlage KAP abzugeben?

        Nein, seit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Anlage KAP nicht mehr Pflicht (von einigen Ausnahmen abgesehen).


        >>>Ich habe gerade festgestellt, dass für ein anderes Konto (von mir, für das kein Freistellungsauftrag besteht) Abgeltungssteuern abgeführt wurden, macht es dann vielleicht doch Sinn und was müsste ich dann ankreuzen?

        Ich verstehe das jetzt so, dass insgesamt die Kapitalerträge immer noch unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1602 Euro lagen, richtig?

        Wenn ja, so musst du den Antrag gem. Zeile 5 stellen, und nur die 'falsche' Bank erklären. Dazu einfach diese komplette Steuerbescheinigung 1:1 übernehmen (incl. Zeile 14!).
        In Zeile 14a gehört dann noch der bei anderen (nicht erklärten) Banken in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.
        Anmerkung: Sparer-Pauschbetrag entspricht nicht unbedingt dem Freistellungsauftrag, es geht in der Steuererklärung immer nur um den wirklich verbrauchten Pauschbetrag (siehe den Betrag für Zeile 14/14a in den Steuerbescheinigungen).

        Wenn dir das zu kompliziert ist, kannst du gerne auch sämtliche Banken angeben, dabei jeweils alle Einträge in den Steuerbescheinigungen addieren (auch Zeile 14, in Zeile 14a gehört dann Null hin). EDIT: Bei dem Antrag gem. Zeile 5 bleibt es aber auch dann.

        MfG Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 02.05.2011, 19:08.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Das habe ich mir jetzt mal so ausgedruckt und werde versuchen, das entsprechend zu verarbeiten. Ach so, ja das liegt locker ganz weit unter dem Sparer-Pausch Betrag. Also noch mal vielen Dank!

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Hallo,
            wollte mich nochmal bedanken für die genauen Anweisungen. So habe ich die Erklärung zumindest ohne Fehlermeldungen hinbekommen.
            Grüße JuliD

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