Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zur ESt 2010, Anlage "Vorsorgaufwand", Zeilen 49 / 50 ("Rentenversicherung").
Macht es einen steuerlichen Unterschied, ob ich meine Rentenversicherung in Zeile 49 oder 50 eintrage? Ich habe gemerkt, dass ich bisher meine Rentenversicherung, die MIT Kapitalwahlrecht ist, immer fälschlicherweise in Zeile 50 (analog in Vorjahren) "OHNE Kapitalwahlrecht" eingetragen habe.
Danke & Gruß,
Michael
Ich habe eine Frage zur ESt 2010, Anlage "Vorsorgaufwand", Zeilen 49 / 50 ("Rentenversicherung").
Macht es einen steuerlichen Unterschied, ob ich meine Rentenversicherung in Zeile 49 oder 50 eintrage? Ich habe gemerkt, dass ich bisher meine Rentenversicherung, die MIT Kapitalwahlrecht ist, immer fälschlicherweise in Zeile 50 (analog in Vorjahren) "OHNE Kapitalwahlrecht" eingetragen habe.
Danke & Gruß,
Michael
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