Noch eine Frage: Wenn ich hauptsächlich von Kapitalerträgen lebe, Kap-Steuern abgeführt wurden, ich jedoch wegen Einkünften aus Vermietung eine Steuererklärung abgeben muss, braucht die Anlage KAP überhaupt ausgefüllt werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Kapitalertragsteuer
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AW: Kapitalertragsteuer
Hallo DoktorFaust,
2008 war ja noch vor der Abgeltungsteuer, die Anlage KAP war da Pflicht, sobald die Erträge über dem Sparerfreibetrag (so hieß das damals noch;-) lagen.
Ab 2009 ist es normalerweise keine Pflicht mehr, jedoch gibt es einige Ausnahmen, etwa:
- eine steuerpflichtige Kirchenmitgliedschaft blieb den Banken unbekannt
- es gab nicht versteuerte Kapitalerträge (bei ausländischen Banken oder Privatdarlehen)
- es gab thesaurierende Erträge ausländischer Fonds
- durch Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage wurden zu wenig Steuern abgeführt
- Stückzinsen beim Verkauf blieben unversteuert
etc. etc.
Und solange das Einkommen nicht allzu hoch ist, sollte die Günstigerprüfung ins Auge gefasst werden; insbesondere bei ausschließlich Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungsteuer ist erst ab ca. 44.000 Euro besser.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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