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Kapitalertragsteuer

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    Kapitalertragsteuer

    Noch eine Frage: Wenn ich hauptsächlich von Kapitalerträgen lebe, Kap-Steuern abgeführt wurden, ich jedoch wegen Einkünften aus Vermietung eine Steuererklärung abgeben muss, braucht die Anlage KAP überhaupt ausgefüllt werden?

    #2
    AW: Kapitalertragsteuer

    Um welches Jahr geht es? 2008 oder 2010?

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      #3
      AW: Kapitalertragsteuer

      Aktuell um 2008, 2009 wird aber demnächst auch dran sein.

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        #4
        AW: Kapitalertragsteuer

        Hallo DoktorFaust,

        2008 war ja noch vor der Abgeltungsteuer, die Anlage KAP war da Pflicht, sobald die Erträge über dem Sparerfreibetrag (so hieß das damals noch;-) lagen.

        Ab 2009 ist es normalerweise keine Pflicht mehr, jedoch gibt es einige Ausnahmen, etwa:
        - eine steuerpflichtige Kirchenmitgliedschaft blieb den Banken unbekannt
        - es gab nicht versteuerte Kapitalerträge (bei ausländischen Banken oder Privatdarlehen)
        - es gab thesaurierende Erträge ausländischer Fonds
        - durch Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage wurden zu wenig Steuern abgeführt
        - Stückzinsen beim Verkauf blieben unversteuert
        etc. etc.

        Und solange das Einkommen nicht allzu hoch ist, sollte die Günstigerprüfung ins Auge gefasst werden; insbesondere bei ausschließlich Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungsteuer ist erst ab ca. 44.000 Euro besser.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kapitalertragsteuer

          Ich hab grad mal nachgeguckt, in beiden Programmen (also für 2008, 2009 und 2010) kann man nachlesen, in welchen Fällen die Anlage KAP abzugeben ist.

          Im Menü unter Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung/Index: Anlage KAP

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