AW: Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
Die Rechnung vom 03.05. erst im Voranmeldungszeitraum Mai angeben. Nur so zu Info, du gibst monatlich ab, also nicht vom 10.04 bis 10.05...Der Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat.
Grüße
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Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
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AW: Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
Das ist mit ElsterFormular nicht anders als bei den Papierformularen.
(§15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz)
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AW: Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
ja es sind 2 Eingangsrechnung. Eine hat Datum 15.04. und die andere 03.05. mit Leistungs-
datum April 2011. Kann ich denn jetzt beide Rechnungen bis zum 10.05. angeben oder die vom 03.05. erst im Juni?
LG
Uschi
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AW: Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
Hallo,
erst mit vorliegen der Rechnung, kannst du die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, sprich im Monat 05/2011. Es handelt sich doch um Eingangsrechnungen??
Grüße
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Leistung 30.4., Rechnung vom 03.05.2011
Hallo,
nachdem ich jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung machen wollte, stelle ich fest, dass bei einer Rechnung das Rechnungsdatum vom 03.05.2011 ist. Es steht zwar, dass die Leistung im April erbracht wurde. Kann ich jetzt beide Rechnungen angeben, um die Mwst. wiederzubekommen? Oder kann ich die 2. Rechnung, mit dem Rechn.Datum vom 03.05.2011, erst im nächsten Monat angeben? Die erste Rechnung ist vom 15.04.2011
Danke.
LG
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