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Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

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    Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

    Hallo Ihr Experten,

    ich glaube ich hab grad ein riiiiesen Brett vorm Kopf! Ich versteh es nicht.

    Also:
    Wenn ich die VWL eingegeben habe und rechnen lasse, dann steht ganz unten bei der Berechnung:

    VWL 470,00 346,00
    dav. zulageberechtigt 0,00 0,00
    Arbeitnehmersparzulage 0,00 0,00

    Was macht das Finanzamt mit den VWL? Erkennt es die in diesem Fall an? Was mindert/ erhöht es?
    Ich hab auch schon gegoogelt aber der Zusammenhang wird mir nicht klar.

    Vielen Dank,
    Urmili

    #2
    AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

    sind vielleicht die Einkommensgrenzen überschritten?

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      #3
      AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

      Hm, bei Verheirateten sind das die 51200,00€ oder?
      Die sind Brutto überschritten aber werden da nicht noch die Werbungskosten o.ä. abgezogen und die AV, PV und KV?
      Hab ich das erstmal so richtig verstanden?

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        #4
        AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

        Kann es auch damit zusammenhängen das der Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen bereits durch die KV überschritten wurde?

        Man, ich raffs nicht.

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          #5
          AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

          Hallo Urmili,

          wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro bei Einzelpersonen bzw. 35.800 Euro bei Ehepaaren übersteigt, wird keine Arbeitnehmersparzulage festgesetzt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

            Hallo,

            die Grenze von 51.200,- € (bei Verheirateten) gilt nur für die Wohnungsbauprämie - nicht für die Arbeitnehmer-Sparzulage.

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              #7
              AW: Arbeitnehmer-Sparzulage / VWL

              Vielen Dank Ihr Zwei,

              dann hab ich Dussel einfach Arbeitnehmer-Sparzulage mit Wohnungsbauprämie verwechselt bzw. die Einkommensgrenze davon. Aber das Brett ist weg! ;-)

              Danke, Urmili

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