Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

    Hallöchen

    Ich zähle mich zu einem Kleinunternehmer, freiberuflicher Kameramann.
    Ohne Mehrwertsteuer usw. Ich habe 3 Jobs auf Rechnung gemacht, wobei ich
    nach dem 2ten Job umgezogen bin und eine andere Nummer bekommen habe.
    Alles sehr klein, ich denke der Aufwand jetzt ist es nicht Wert, aber ich hab es angefangen...

    Ich muss jetzt meine erste Steuererklärung machen. Ich habe Elster runter geladen,
    installiert und jetzt verstehe ich nicht was ich wo genau machen muss
    Dazu kommt noch, dass ich 2 Rechnungen mit einer Nummer habe und eine mit einer anderen
    und ich habe es gesagt bekommen, dass ich das alles unter der neuen machen muss, richtig?

    Jetzt zur meiner Frage
    Hatte jemand schon ähnlichen Sorgen und kann mir kleine Anleitung geben, die mir
    schrittweise zeigt, was ich machen muss? Gibts vielleicht Videotutorials oder so

    Und noch eine, ich nehme an, ich muss Einnahmenüberschussrechnung machen (vielleicht
    nur das?) und habe zwar Fahrtkosten gehabt, aber keine Quittungen behalten. Sie würden
    mir aber was nutzen, wenn ich bei Gewinngrenze wäre, oder? Wenn ich jetzt meine, sagen
    wir mal 300 Euro, verdient habe, dann ist es egal, ob es 300 oder 280 sind... Ich krieg das
    Fahrgeld nur durch Steuer, dich ich aber bei dem Gewinn nicht zahlen muss, richtig?

    Bei meinen Formularen wird wahrscheinlich vieles leer bleiben, weil ich das nicht "habe", muss
    ich das irgendwie mit einem Strich trotzdem ausfüllen, wie auf dem Papier, oder kann ich es
    leer lassen?

    Hoffe echt auch eure Hilfe, ich blicke nicht durch, schon bei dem Jahr 2010, ich habe
    den letzten Job 2011 gemacht, muss ich den Trotzdem in 2010 schreiben, weil die Erklrärung
    für 2010 jetzt passiert, in 2011, nach dem 3ten Job?
    Aaah, ich werd wahnsinnig, hilfe!

    Danke für eure Aufmerksamkeit!

    #2
    AW: Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

    Was Du alles musst, kannst, darfst:

    EÜR ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, im Gegesatz zur Bilanzierung, musst Du ausfüllen, in welchem Rahmen - keine Ahnung.

    Umsatzsteuer - solltest Du, wenn Dein Finanzamt Dir eine Steuernummer mit xxx Steuerarten zugeteilt hat, über das xxx weiss hier niemand nix.

    Einkommensteuer - sowieso

    Umsatzsteuervoranmeldungen - je nach Zeitraum, monatlich, vierteljährlich, jährlich.

    Lohnsteueranmeldungen - wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden-, wenn ja, Lohnsteuerbescheinigungen nach Ende des Beschäftigungszeitraums.

    Dein FA sollte Dich auf Deine Pflichten hingewiesen haben, ansonsten dort nachfragen.

    Ohne Beleg kein Buchungssatz (Bilanz),
    würde sagen, ohne Beleg keine Ausgabe.
    Zuletzt geändert von stiller; 07.05.2011, 12:38. Grund: ohne Belege
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

      Aha,

      na gut, danke erstmal. Ich muss keine Umsatzsteuer abgeben, ich bin Kleinunternehmer
      und ich arbeite ohne Mehrwertsteuer und ähnliches, ist doch so.

      Na gut, wenn jemand noch was zu den Jahren sagen würde, an sonsten geh ich mal in das FA,
      nur sind die dort meistens nicht gut drauf bei fragen, sie seien da keine Steuerberatung... :/

      Peace!

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

        na gut, danke erstmal. Ich muss keine Umsatzsteuer abgeben, ich bin Kleinunternehmer
        und ich arbeite ohne Mehrwertsteuer und ähnliches, ist doch so.

        Soweit ich weiss musst Du trotzdem eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, damit das FA prüfen kann, ob Du noch Kleinunternehmer bist, ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

          Eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S und Anlage EÜR ist auf jeden Fall erforderlich. Zur Anlage EÜR gibt es auch eine Hilfe. Ansonsten ist nicht das Rechnungsjahr oder Arbeitsjahr entscheidend, sondern das Jahr der Vereinnahmung bzw. Verausgabung.

          Was heißt eigentlich nebenher? Wenn noch Arbeitslohn bezogen wird, ist natürlich auch eine Anlage N und vermutlich Vorsorgeaufwand erforderlich.

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinunternehmer nebenher - erste Steuererklärung, Hilfe!

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Soweit ich weiss musst Du trotzdem eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, damit das FA prüfen kann, ob Du noch Kleinunternehmer bist
            Genau so ist es!

            Kommentar

            Lädt...
            X