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Mietnebenkostenabrechnung

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    Mietnebenkostenabrechnung

    Hallo zusammen,

    ich kriege jährlich von dem Vermieter eine Mietnebenkostenabrechnung, die Kosten werden anteilig nach Fläche verteilt...

    Können die Kosten trotz anteilige Verteilung abgesetz werden? Muss ich was besonderes beifügen.. ich hab zwar Guthaben.. spielt das überhaupt eine Rolle?

    folgende Kosten sind im Jahresrechnung aufgeführt..

    Betriebskostenumlage:
    Schnee-/Glatteisbeseitigung
    Kosten der Gartenpflege
    Aufzugsanlagen
    Niederschlagswasser
    Kosten der Beleuchtung
    Strassenreinigung
    Hausmeisterservice

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    AW: Mietnebenkostenabrechnung

    Im Prinzip sind diese Kosten bei der Einkommensteuer nicht absetzbar. Sie können höchstens Haushaltsnahe Aufwendungen gem. § 35a EStG im Hauptformular Zeile 74 ff. ansetzen, soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und vom Vermieter als solche bescheinigt sind.

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      #3
      AW: Mietnebenkostenabrechnung

      Hallo Bolletax,

      danke für die Info.. offensichtlich habe ich in meinem Jahresabrechnung verlesen dass dies bereits nachgewiesen wurde..

      Steht also drin.. Gem. §35a Estg, Abs haushaltsnahe Hilfe .. soviel Kosten etc..

      Diesen Betrag kann ich dann im Formular einsetzen..

      Jetzt habe ich die alten Jahresabrechnungen geprüft, offensichtlich habe ich in den Jahren 2007 bis 2009 diese Kosten nicht angesetzt.. Gibt es da irgendwie eine Lösung, nachträglich diese Korrekturen anzufordern? Es sind meist ca. 450 € angefallen, das wären pro Jahr ca. 100 € Guthaben.. So'n Mist eigentlich..

      Die Bescheide sind vorläufig, wenn die FA Fehler bemerken werden korrigiert, aber umgekehrt??

      Bitte um info.. ob man da irgendwie erklären kann um die Bescheide zu korrigieren?

      Danke

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        #4
        AW: Mietnebenkostenabrechnung

        Hallo Sultix,

        ist die Vorläufigkeit der Bescheide gem. §164 AO? Wenn ja, dürfte es kein Problem sein, einfach eine Berichtigung einreichen (formlos reicht).

        Ich befürchte aber, das es eher §165 AO ist, und dann gilt das auch nur für speziell die genannten Sachen. Erst wenn es dadurch zu einer höheren Steuer käme, könnte auch wieder die Steuervergünstigungen gem. §35a EStG ins Spiel kommen (aber nur, soweit die Änderung reicht).

        Du könntest auch noch eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen fordern (§173 AO). Eigentlich ist das hier zwar keine neue Tatsache (Gesetze muss man kennen), aber in manchen Fällen soll das schon geklappt haben - ein Versuch ist es vielleicht wert.
        Dabei besser ein bisschen dumm stellen und nicht mit Paragraphen umherschmeißen (also nicht, wie ich in dieser Antwort ;-)

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Mietnebenkostenabrechnung

          Hallo Stefan,

          die Vorläufigkeit meines Bescheides sind alle nach gem. §165 AO, einige waren nach (§173 AO) abgeändert und sind ebenfalls nach gem. §165 AO.

          Die Regelungen sind aber erst wie ich gegloogelt habe erst seit 2007/2008 eingeführt.

          Es ist mir bewusst, dass man die Gesetze kennen muss.. aber bei dem vielem Wirrwarr ist es unmöglich.

          Desweiteren bin ich auch 90% schwerbehindert. (gibt es da auch spezielle Erleichterung?)

          Ich habe mir gedacht die Mietjahresabrechnungen von 2008 bis 2009, zusätzlich zum Steuererklärung 2010 beizufügen mit einem formlosen Antrag.. wäre so was besser oder soll ich warten.. bis ich die rückwirkende Anerkennung vom Gericht für die Gdb Erhöhung ab 2007 bekomme, dann könnte ich auch diese mit beantragen. Sonst müsste ich nachher nochmal einen formlosen Antrag stellen.

          Was wäre günstiger, ausserdem wie dumm muss man stellen.. damit die Finanzamt auch die Korrekturen akzeptiert. Eigentlich würde ich mich auch dumm nennen ich habe nie diese Paragraphen in meinem Jahresabrechnung erkannt und ich dachte diese Kosten werden nie zum Zuge gekommen. Deswegen auch die Frage im ersten Post.

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            #6
            AW: Mietnebenkostenabrechnung

            Hallo Sultix,

            >>>Desweiteren bin ich auch 90% schwerbehindert. (gibt es da auch spezielle Erleichterung?)

            Damit bekommst du einen Pauschbetrag in Höhe von aktuell 1230 Euro für deine außergewöhnlichen Belastungen. Das lohnt sich, solange die wirklichen durch die Behinderung veranlassten Kosten nicht darüber liegen; und natürlich - wie immer bei den außergewöhnlichen Belastungen - die zumutbare Eigenbelastung übertroffen wird.
            Beantragt wird diese Pauschale mit der Eintragung der Behinderung auf dem Hauptvordruck Seite 3 oben.


            >>>Ich habe mir gedacht die Mietjahresabrechnungen von 2008 bis 2009, zusätzlich zum Steuererklärung 2010 beizufügen mit einem formlosen Antrag..

            Also in der Erklärung für 2010 hat das nichts zu tun, es kann dort niemals berücksichtigt werden.
            Du müsstest es noch zu der Erklärung des betreffenden Jahres nachreichen. Ich würde das erstmal ohne großes Trara machen, vielleicht schreibst du noch dazu, dass dir die Möglichkeit der Absetzung als haushaltsnahe Dienstleistung erst jetzt bekannt geworden ist, Abrechnung beilegen, fertig.
            Vermutlich wird das zwar abgelehnt, du könntest dann jedoch mit dem §173 AO kontern und anführen, dass es kein grobes(!) Verschulden deinerseits war, denn du als Laie kannst dich nicht mit allen Gesetzen auskennen - können ja nicht mal die Experten - und es keine Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters gibt (eine Freischuß sollte eigentlich jeder bekommen, aber ohne Gewähr). Wenn es denn klappt, möchte ich dich um eine Rückmeldung hier im Forum bitten.


            >>>bis ich die rückwirkende Anerkennung vom Gericht für die Gdb Erhöhung ab 2007 bekomme

            Das wäre dann sicher eine neue Tatsache und die Bescheide wären zu ändern (insbesondere was ich zur Pauschale im ersten Absatz geschrieben habe).
            Mit den 35a-Sachen hat das aber nichts zu tun, diese würde ich lieber sofort angehen.


            >>>ausserdem wie dumm muss man stellen.. damit die Finanzamt auch die Korrekturen akzeptiert.

            Das kommt wohl auf das Finanzamt (und den Sachbearbeiter) an.
            Jedenfalls sollte man noch nicht als 'Fachmann' aufgefallen sein. Wenn beispielsweise ICH so etwas nachreichen würde, bekäme ich vermutlich meine Anträge und Einsprüche aus den vergangenen Jahren vorgehalten, und damit wäre bewiesen, dass ich in steuerlichen Dingen ganz und gar nicht unerfahren bin; ergo: doch grobe Fahrlässigkeit.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Mietnebenkostenabrechnung

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo Sultix,

              >>>Desweiteren bin ich auch 90% schwerbehindert. (gibt es da auch spezielle Erleichterung?)

              Damit bekommst du einen Pauschbetrag in Höhe von aktuell 1230 Euro für deine außergewöhnlichen Belastungen. Das lohnt sich, solange die wirklichen durch die Behinderung veranlassten Kosten nicht darüber liegen; und natürlich - wie immer bei den außergewöhnlichen Belastungen - die zumutbare Eigenbelastung übertroffen wird.
              Beantragt wird diese Pauschale mit der Eintragung der Behinderung auf dem Hauptvordruck Seite 3 oben.
              Nur zum Verständnis: Den Pauschbetrag von 1.230 EURO bekommt man in jedem Fall,. Die zumutbare Eigenbelastung wird nur dann berücksichtigt, wenn man höhere außergewöhnlichen Belastungen geltend macht.

              Gruß

              Bolletax

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                #8
                AW: Mietnebenkostenabrechnung

                Hallo Ihr beide,


                danke für eure Inputs.


                das mit Pauschbetrag ist mir bekannt. Ich meinte eher eine Erleichterung für Behinderte im Bezug auf rückwirkende Antrag..

                Rückwirkende Anerkennung meiner GDB muss ich auf ein Urteil von Gericht warten...

                ich habe heute meinen formlosen Antrag rausgeschickt.. falls ich was positives höre werde ich hier reinschreiben.

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                  #9
                  AW: Mietnebenkostenabrechnung

                  Hallo zusammen,

                  meine Bescheide zum 2008 und 2009 wurden vom Finanzamt nach §173 geändert.
                  Kriege eine Erstattung jeweils 90 €. (also insgesamt 180 €)

                  Danke für eure Hilfe. Es hat sich gelohnt formlos zu beantragen.

                  Gruss
                  Sultix

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