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Feld 94, wann ist es auszufüllen

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    Feld 94, wann ist es auszufüllen

    Hallo,

    bei Feld 94 wird nach Krankengeld bekommen. Ist das Feld auch auszufüllen, wenn man nur "kurz" krankgeschrieben war - 3-5 Tage? Wenn ja, was für ein Betrag ist dann anzugeben?

    LG

    #2
    AW: Feld 94, wann ist es auszufüllen

    Da keine Mindestdauer festgelegt ist, ist das erhaltene Krankengeld anzugeben.

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      #3
      AW: Feld 94, wann ist es auszufüllen

      Muss ich dann meinen Arbeitslohn auf die fehlenden Stunden ausrechnen? Das Krankengeld geht ja direkt an den Arbeitgeber.


      LG

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        #4
        AW: Feld 94, wann ist es auszufüllen

        Krankengeld, das nicht Sie, sondern der Arbeitgeber erhalten hat, ist natürlich nicht Ihr Einkommen.

        Kommentar


          #5
          AW: Feld 94, wann ist es auszufüllen

          Hallo Mucci,

          im Hauptvordruck, Seite 4, ZEILE 94 ist die Frage nach
          Einkommensersatzleistungen (soweit nicht in Zeile 25 bis 27 der Anlage N eingetragen).
          Derartige Einkommensersatzleistungen sind z. B. das aus der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld, das Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte erhalten.
          Als Otto-Normal-Arbeitnehmer tragen Sie Ihr Krankengeld also bitte auf Anlage N, Seite 1, ZEILE 27 ein.
          Das Drop-Down-Feld dort bittet Ihnen als Erleichterung:
          Art der Leistung Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- und ALG (I) an.

          Zum Verständnis:
          Gemeint ist hier NICHT die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern das ECHTE Krankengeld, welches idR (Ausnahmen tun hier nichts zur Sache) Arbeitnehmer nach sechs Wochen ununterbrochener Krankheit als Leistung ihrer Krankenversicherung zukommt!
          NICHT gemeint sind hier die 40/50/60/70/80/100 v.H. des ersetzten Nettobezugs (ggf. zzgl. SV-Beiträge), welche der AG von Ihrer Krankenversicherung erhält (U1). Das hat in der Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

          Wenn Sie nun nur weniger als sechs Wochen, jeweils am Stück wegen neuer Erkrankungen krankgeschrieben waren, haben Sie nur die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Das ist neben dem Produktivlohn in Ihrem Arbeitslohn-/Gehalt enthalten, und muss nicht gesondert aufgeführt werden.
          Wenn Sie nun sechs Wochen und einige Tage am Stück krankgeschrieben waren, haben Sie für die wenigen Tage nach dem Ende der Lohnfortzahlung das fragliche Krankengeld bezogen:
          - > Anlage N, Seite 1, Zeile 27, ggf.
          - > Hauptvordruck, Seite 4 , ZEILE 94.
          Zuletzt geändert von DC1961-1; 09.05.2011, 20:39. Grund: Korrektur n. Bolletax
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Feld 94, wann ist es auszufüllen

            Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen

            Zum Verständnis:
            Gemeint ist hier NICHT die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern das ECHTE Krankengeld, welches idR (Ausnahmen tun hier nichts zur Sache) Arbeitnehmer nach sechs Wochen ununterbrochener Krankheit als Leistung ihrer Krankenversicherung zukommt!
            NICHT gemeint sind hier die 40/50/60/70/80/100 v.H. des ersetzten Nettobezugs (ggf. zzgl. SV-Beiträge), welche der AN von Ihrer Krankenversicherung erhält (U1). Das hat in der Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.
            Sollte es hier nicht AG statt AN heißen?

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