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KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

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    KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

    Hallo zusammen,

    ich bin grade dabei meine Steuererklärung fertig zu stellen. Beim Ausfüllen der Anlage KAP war ich mir nicht sicher, ob ich Zeile 15 ausfüllen muss. (mittlerweile habe ich hier herausgefunden, dass dies der Fall ist.)
    Ich habe dann zum Testen einfach mal 100€ eingetragen und mir die Auswirkung auf die festzusetzende Einkommensteuer angesehen. Diese ist im Vergleich zu keinem Eintrag um exakt 60€ erhöht.
    Wie kann das bitte sein? Einen Steuersatz von 60% gibt es zum Glück ja nun noch nicht.

    Viele Grüße
    Otscho

    #2
    AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

    Hallo Otscho,

    ja, das kommt mir auch seltsam vor. Der Betrag in Zeile 15 sollte maximal mit 25% belastet werden (plus Soli und ggf. Kirche natürlich), im Falle der (positiven) Günstigerprüfung sogar noch niedriger.

    Hast du wirklich nur die Zeile 15 geändert?

    Hast du Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag (dazu musst du über 65 Jahre alt sein)?
    Denn dann müsste man es noch näher untersuchen. Ist jetzt nur ein Ansatzpunkt, aber eigentlich würde ich es auch dann für unmöglich halten.

    EDIT: Noch eine Idee, hast du hohe außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht? Denn dann könnte es sein, dass du ohne die 100 Euro ganz knapp unter einer der Grenzen für die zumutbare Eigenbelastung liegst, mit den 100 Euro aber bereits darüber.
    Wikipedia-Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastungen (Tabelle im Abschnitt "Zumutbare Belastung")

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 09.05.2011, 01:41.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Arbeitnehmer, Kapitaleinkünfte, keine weiteren Einnahmen.

      1.200 € Kapitaleinnahmen -801 € Sparerpauschbetrag, Ergebnis: 399 €
      Diese sind nach § 46 Absatz 3 Einkommensteuergesetz nicht anzusetzen.

      1.300 € Kapitaleinnahmen -801 € Sparerpauschbetrag, Ergebnis: 499 €
      Die Freigrenze von 410 € ist überschritten, alles wird besteuert.

      Ebenso sind "seltsame" Ergebnisse möglich, wenn z.B. Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, steuerfreie ausländische Einkünfte) oder außerordentliche Einkünfte vorliegen.

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        #4
        AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

        Ich habe wirklich nur 100 Euro zusätzlich eingetragen, ansonsten keine Änderung.
        Außergewöhnliche Belastungen habe ich keine.

        Das Beispiel von Aron könnte von den Werten grob hinkommen, hatte Kapitaleinnahmen in der Höhe um 1.300€. Allerdings besteht natürlich noch ein normaler Job mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit.

        Warum wird da ein Unterschied gemacht, ob ich maximal 410€ über Pauschbetrag liege oder mehr? Und vor allem, warum "knallt" das dann so rein? Das ist ja absolut unlogisch.

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          #5
          AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

          Das ist wie beim Autofahren. Fährst Du innerorts 50 km/h, ist alles in Ordnung. Färst Du 10 km/h mehr, kann's Geld kosten.

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            #6
            AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

            Wenn die bisherigen KAP-Erträge (ohne Zeile 15) ca. 1200€ betrugen, wird bei beantragter Günstigerprüfung (Zeile 5 KAP) nach §46 ein Freibetrag von 410€ gewährt. Also (1200€-410€) < 800€, keine Steuer.

            Kommen jetzt 100€ dazu, betragen die Kap-Einkünfte 1300€, also 500€ über dem Pauschbetrag. Diese 500€ werden bei Anwendung der Härtefallregelung (§46) einer Übergangsbesteuerung (410€ bis 820€) unterzogen.
            Der indiv. Besteuerung unterliegen dann Einkünfte in Höhe von:
            2*500€-820€, sind 180€.
            Bei einem Grenzsteuersatz von 32% sind das mit Soli ca. 60€ Mehrbelastung.

            Der andere Fall der Günstigerprüfung (Abgeltungsteuer mit 25%) liefert eine Steuerlast von 125€ (500€*0.25), ist also ungünstiger.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

              Es gibt noch die "weiche" Übergangsregelung des § 70 EStDV bei Einkünften neben Arbeitslohn zwischen 410 und 820 Euro, da knallt es dann nicht ganz so.


              kent war schneller.

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                #8
                AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

                Hmmm, die Regelung ist für mich zwar immer noch nicht wirklich logisch, aber gut...

                Da ich sowieso mit Altverlusten verrechne sollte das für mich aber eh keine Rolle spielen, richtig?

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                  #9
                  AW: KAP Zeile 15: Berechnung korrekt?

                  wenn die Altverluste hoch genug und verrechenbar sind, natürlich.

                  Niemand hat im Übrigen behauptet, dass Steuergesetze logisch sein müssen.

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