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    Provision

    Folgender Sachverhalt:
    Leasing-Auto wird an den Autohändler verkauft, der dafür 2000 € Provision gutschreibt (für die Vermittlung des Gebrauchtfahrzeugs) und beim nächsten Leasing-Auto in Abzug bringt. Wo müssen die 2000 € in welcher Anlage aufgeführt werden?

    #2
    AW: Provision

    In der EÜR oder Bilanz des Autohändlers, würd ich mal sagen. Richtig?

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      #3
      AW: Provision

      könnte eine Einnahme aus sonstigen Leistungen sein, Anlage SO.

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        #4
        AW: Provision

        Hallo Andi42,

        vielleicht solltest du erst einmal aufklären, was du denn eigentlich bist (selbstständig oder Arbeitnehmer?).

        Und dann, was das für ein Fahrzeug ist (Betriebsvermögen oder Privatvermögen?).

        Erst dann werden wir hier eventuell eine Antwort finden können, so ist das nur stochern im Nebel.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Provision

          Entschuldigt, ich war etwas ungenau bzw. unvollständig:
          Also: Das Auto gehört mir, ich bin ein normaler Arbeitnehmer, kein Gewerbe bei mir vorhanden.

          Danke im Voraus für eure Mithilfe.

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            #6
            AW: Provision

            Solange du das nicht gewerblich treibst, braucht das nirgends auftauchen. Du hast dein altes Auto verkauft, uns für das neu erworbene weniger bezahlt. Das ist doch übliche Praxis.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Provision

              Vielleicht schon § 22 Nr. 3, Einkünfte aus Leistungen. Mich stört das Wort Provision ein bisschen.

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                #8
                AW: Provision

                es fehlt die Nachhaltigkeit (immer wieder) und die Gewinnerzielungsabsicht.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: Provision

                  Hallo,

                  das sehe ich auch so wie Max_v_S.

                  Ähnlich sind beispielsweise Neukundenrabatte (gibt es bei manchen Stromanbietern) oder Neukundengeschenke (etwa beim Tagesgeldkonto) zu werten. Da ist es egal, ob das als Provision, Geschenk oder wie auch immer tituliert wird, es bleibt steuerlich ein Rabatt.

                  Erst wenn es die Provision für ein Geschäft mit einem Dritten gab (Kundenwerbung), sieht es etwas anders aus. Aber auch dort ist die Nachhaltigkeit Voraussetzung.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Provision

                    ich stimme euch zu, dass es sich bei dieser "Provision" eher um einen Rabatt handelt, der keine Steuerpflicht auslöst.

                    Allerdings ist gerade bei § 23 im Unterschied zu § 15 weder Gewinnerzielungsabsicht noch eine Nachhaltigkeit erforderlich.

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                      #11
                      AW: Provision

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      ich stimme euch zu, dass es sich bei dieser "Provision" eher um einen Rabatt handelt, der keine Steuerpflicht auslöst.

                      Allerdings ist gerade bei § 23 im Unterschied zu § 15 weder Gewinnerzielungsabsicht noch eine Nachhaltigkeit erforderlich.
                      Meines Erachtens greift, wie von den anderen Teilnehmern gemeint, der § 22 Nr.3 EStG nicht.
                      Die Leistung i.S.d. § 22 Nr.3 ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann u. das eine Gegenleistung auslöst ..., Einkünfteerzielung ..., H 22.8 "Allgemeines" EStH.
                      Sie erbringen ja keine Gegenleistung für die Provision u. erzielen daraus keine Einkünfte.
                      Im Zweifelsfall können Sie die 2000,- in der Anlage SO Zeile 7 angeben. Dann ist die Tatsache dem FA bekannt u. muß von Amts wegen den Sachverhalt würdigen. Ggf. Steuerberater o. Lohnsteuerhilfeverein befragen.

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                        #12
                        AW: Provision

                        Wenn Sie aber pech haben würdigt der Bearbeiter garnichts, macht seinen Haken dran und sie versteuern die 2000 Euro (zu unrecht?).
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                          #13
                          AW: Provision

                          Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                          Wenn Sie aber pech haben würdigt der Bearbeiter garnichts, macht seinen Haken dran und sie versteuern die 2000 Euro (zu unrecht?).
                          Dann wäre ein Einspruch nötig, aber zumindest kann das FA später nicht mehr nach § 173 (1) Nr.1 AO ändern, da die Tatsache zum Zeitpunkt der Veranlagung bekannt war.

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                            #14
                            AW: Provision

                            Recht herzlichen Dank für eure Hilfe. Damit kann ich ja schon was anfangen. - Ist ja echt witzig, da bezahle ich für einen Pkw 2000 € weniger, der Händler nennt es Provision für das vorherige Fahrzeug (wahrscheinlich aus für ihn steuerlich besseren Gründen), ich muss es möglicherweise versteuern und dadurch verliere ich möglicherweise 700 € bei der Steuerrückerstattung. Hätte mir der Händler die 2000 € einfach als Rabatt eingeräumt, wäre nix zu veranlassen gewesen. Das macht mich, gelinde gesagt, etwas ungehalten. Solllte das tatsächlich davon abhängen, wie so etwas benannt wird? Unter dem Strich habe ich dadurch nichts verdient, sondern einfach nur weniger bezahlt. Ich versteuere doch auch nicht jeden Preisnachlass beim Klamottenkauf! Mannomann.
                            Da bin ich echt mal auf die rechtliche Würdigung gespannt.

                            Schönes Wochenende.

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                              #15
                              AW: Provision

                              @pa84347: eine Leistung fuer diese Provision gab es imho allerdings doch, eben die vermittlung eines Käufers für das Leasingfahrzeug.

                              ich würde also am ehesten auch auf §22 Nr. 3 abstellen. das auto wurde darüberhinaus ja auch nicht privat veräussert, da es dem leasing-nehmer nie gehörte.
                              §23 wäre es somit wohl nur, wenn der leasingnehmer das auto vom haendler erst kaufen würde und es dann direkt für 2000 euro mehr weiterverkauft.

                              §22 Nr. 3 spricht allerdings von GELEGENTLICHER vermittlung... konkret ist der Fall wohl aber eher EINMALIG.

                              wenn das Geld nicht ausbezahlt wurde, sondern wie im ausgangspost angedeutet auf den naechsten vertrag angerechnet wird, fehlt es dann ja imho auch noch am Zufluss.
                              ob man das nachher nachlass, rabatt oder wie auch immer nennt, ist in meinen Augen Wortklauberei.

                              PS: sehe das also wie Max und Stefan, privatvergnuegen, keine steuerpflicht

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