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Verpflegungsmehraufwand

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    Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,
    kann ich bei Blockunterricht in der Berufsschule (auswärtige Unterkunft) Verpflegungsmehraufwand geltend machen ? (Arbeitgeber zahlt nichts dazu)

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand

    hier gibt es Information zum Sachverhalt

    http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/verpflegungsmehraufwendungen-bei-berufsschulern/

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand

      Danke für die Info.
      Kann ich aber wirklich 24,00 Euro pro Tag geltend machen ???

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand

        Zitat von NoCo Beitrag anzeigen
        Hallo,
        kann ich bei Blockunterricht in der Berufsschule (auswärtige Unterkunft) Verpflegungsmehraufwand geltend machen ? (Arbeitgeber zahlt nichts dazu)
        Hallo,
        es dürfte sich hierbei um eine berufl. veranlasste Auswärtstätigkeit i.S.d. R 9.4 (2) LStR handeln.
        Damit können Reisekosten R 9.4 (1) LStR angesetzt werden.
        - Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.6(1) 1 LStR, §§ 9 (5) 1, 4 (5) 1 Nr.5 EStG, jedoch nur für die ersten 3 Monate bei der selben Auswärtstätigkeit, R 9.6 (4) LStR, §§ 9 (5) 1, 4 (5) 1 Nr.5 Satz 5 EStG, Höhe abhängig von der Abwesenheitsdauer von der Wohnung.
        - Fahrtkosten, R 9.5 LStR
        - Übernachtungskosten R 9.7 LStR
        Für genauere Infos bitte an Steuerberater oder Lohi-Verein wenden, da Steuerberatung hier nicht erlaubt ist.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand

          Zitat von NoCo Beitrag anzeigen
          Danke für die Info.
          Kann ich aber wirklich 24,00 Euro pro Tag geltend machen ???
          Wenn Sie 24h von der Wohnung auf Grund der berufl. veranlassten Auswärtstätigkeit abwesend sind, schon.

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