Hallo,
zwei Fragen:
1. Gehören Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Die Sozialversicherungsbeiträge sind lt. Meldebescheinigung des AG nicht spezifiziert; dort heißt es zu KV und RV nur "Pauschalbeitrag".
2. Gehören Einkünfte aus Gewerbebetrieb des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Der Einkommensteuerbescheid des Kindes weist keine Steuerschuld aus ("Ihr Konto ist ausgeglichen.").
Vielen Dank!
Pandasi
zwei Fragen:
1. Gehören Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Die Sozialversicherungsbeiträge sind lt. Meldebescheinigung des AG nicht spezifiziert; dort heißt es zu KV und RV nur "Pauschalbeitrag".
2. Gehören Einkünfte aus Gewerbebetrieb des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Der Einkommensteuerbescheid des Kindes weist keine Steuerschuld aus ("Ihr Konto ist ausgeglichen.").
Vielen Dank!
Pandasi
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