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    Einkünfte Anlage Kind

    Hallo,

    zwei Fragen:

    1. Gehören Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Die Sozialversicherungsbeiträge sind lt. Meldebescheinigung des AG nicht spezifiziert; dort heißt es zu KV und RV nur "Pauschalbeitrag".

    2. Gehören Einkünfte aus Gewerbebetrieb des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Der Einkommensteuerbescheid des Kindes weist keine Steuerschuld aus ("Ihr Konto ist ausgeglichen.").

    Vielen Dank!

    Pandasi

    #2
    AW: Einkünfte Anlage Kind

    Zitat von Pandasi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    zwei Fragen:

    1. Gehören Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Die Sozialversicherungsbeiträge sind lt. Meldebescheinigung des AG nicht spezifiziert; dort heißt es zu KV und RV nur "Pauschalbeitrag".

    2. Gehören Einkünfte aus Gewerbebetrieb des volljährigen Kindes in die Anlage Kind? Zeile? Der Einkommensteuerbescheid des Kindes weist keine Steuerschuld aus ("Ihr Konto ist ausgeglichen.").

    Vielen Dank!

    Pandasi
    Hallo,
    zu 1.: dabei dürfte es sich um Bezüge R 32.10 (2) Nr.5 EStR handeln, die ich in Zeile 24ff in der Spalte "übrige Bezüge" eintragen würde.
    Die SV-Beiträge in der gleichen Zeile in der entsprechenden Spalte eintragen. Es dürfte sich hier ja um Pflichtbeiträge zur gesetzl. SV handeln, "Versicherungsbeiträge des Kindes" H 32.10 EStH.
    zu 2. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch in Zeile 24ff einzutragen bei "übrige Einkünfte", R 32.10 (1) EStR.
    Sofern das Kind nicht das ganze Jahr berücksichtigungsfähig ist, muß zeitanteilig aufgeteilt werden.

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      #3
      AW: Einkünfte Anlage Kind

      Vielen Dank für die Infos! Nun habe ich auch beim FA jemanden erreicht:

      Demnach gehören die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung nicht in die Anlage Kind (irgendwas mit § 40 - ich kann es nicht mehr genau wiedergeben).

      Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sollen, wie bereits von dir angegeben, unter "Übrige Einkünfte" eingetragen werden.

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        #4
        AW: Einkünfte Anlage Kind

        @Pandasi
        Die Einnahmen aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind pauschal mit 2% besteuert. Das steht im § 40 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
        Der Empfänger dieser Einnahmen braucht die Einnahmen in SEINER EIGENEN Erklärung nicht besteuern, da sie pauschal besteuert sind.

        Jetzt zur Anlage Kind:
        Ein Minderjähriges Kind darf soviel Geld verdienen wie es will. Es wird IMMER als Kind berücksichtigt. Ein Volljähriges Kind darf die vorgeschriebene Summe an "Einkünften und Bezügen" nicht überschreiten. Der Betrag ist identisch mit dem Grundfreibetrag. Verdient ein Kind mehr, kann es auf eigenen Füßen stehen.
        Dann haben die Eltern keinen Anspruch mehr auf Kinderfreibeträge und auch nicht auf Kindergeld.

        Ein Kind was 380 € aus geringfügigem Beschäftigungsverhältnis verdient hat, wird nicht anders behandelt als ein Kind, was 380 € Gewinn aus Gewerbebetrieb hat oder 380 € Waisenrente bezieht. Dieses Geld steht dem Kind zur Verfügung.

        Keine Einkünfte oder Bezüge:
        Das Taschengeld (weder der Eltern, Großeltern, Onkel & Tante),
        BAFÖG (soweit es als Darlehen zurückgezahlt werden muss),
        Darlehen von der Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau - für Studierende) ...

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          #5
          AW: Einkünfte Anlage Kind

          Danke @Aron.

          Ich sprach mit dem FA über MEINE "Anlage Kind", nicht über die Est.-Erklärung des Kindes. Demnach war die Auskunft des FA falsch. Die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung gehören also doch hinein, wenn ich dich richtig verstanden habe. Verwirrend.

          @pa84347
          > Die SV-Beiträge in der gleichen Zeile in der entsprechenden Spalte eintragen.
          Es gibt keine Spalte für SV-Beiträge des Kindes. Ich könnte sie ohnehin nicht angeben, weil mir die EUR-Beträge nicht bekannt sind (nur "Pauschalbeitrag").
          Zuletzt geändert von Pandasi; 12.05.2011, 12:54.

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            #6
            AW: Einkünfte Anlage Kind

            @Pandasi
            Angenommen es wäre ein ganzjähriges geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit 400 € monatlichen Einnahmen, von denen wegen pauschalen Abzügen aber nur 360 € ausgezahlt würden.

            Zeile 25:
            Zeitraum 01013112
            4.800 € Übrige Bezüge

            Zeitraum 01013112
            480 € Kosten zu allen Bezügen

            Muss das Kind zur Ausübung der Tätigkeit auch noch eine Busfahrkarte bezahlen oder mit dem eigenen Pkw zum Arbeitgeber fahren, wären auch die Fahrtkosten dorthin noch bei den Ausgaben anzusetzen.

            Die Bundesknappschaft stellt normalerweise eine Jahresbescheinigung aus, in der sowohl die Gesamtsumme der Bezüge als auch die Gesamtsumme der Abzüge aufgeführt sind. Zumindest der Arbeitgeber sollte das (als Nachweis gegenüber Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt wg. Steuern und Zoll wg. Schwarzarbeit) vorliegen haben.

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              #7
              AW: Einkünfte Anlage Kind

              Vielen Dank Aron! Ich denke, nun ist mir alles klar.

              Ergänzend hierzu noch eine Frage: Der Grundfreibetrag für 2010 ist EUR 8.004,00. Wie hoch ist er eigentlich für 2011? Ist das schon bekannt bzw. wann erfährt man das? Es wäre doch schön zu wissen, wieviel das Kind im laufenden Jahr verdienen darf, ohne das Kindergeld zu gefährden.

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                #8
                AW: Einkünfte Anlage Kind

                Soweit ich richtig informiert bin ebenfalls 8.004 €.

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                  #9
                  AW: Einkünfte Anlage Kind

                  Der Referentenentwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht vor, ab 2012 bei Kindergeld/Freibeträgen für volljährige Kinder auf die Einkommensüberprüfung zu verzichten. Kindergeld soll dann unabhängig vom Einkommen der Kinder gewährt werden.
                  Zuletzt geändert von Kent; 12.05.2011, 15:56.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Einkünfte Anlage Kind

                    wäre schön, käme aber erklärungstechnisch erst in 2013 zum tragen... vermutlich mal wieder neue formulare ? ;-)

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