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Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

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    Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

    Hallo, sorry für den komischen Titel, aber ich sitze nun schon den 2. Tag über unserer Steuer und ich sehe nur noch Zahlen. Ich denke, wenn ich noch einen Tag brauche, dann kann ich meine Prüfung zum Steuerprüfer machen.
    Also, ich bin beim Jahr 2009 und komme nicht auf das Ergebnis der übrigen Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung.
    Ich weiß nicht weiter und jetzt hoffe ich, daß mir jemand helfen kann.
    Vielen Dank schonmal und liebe Grüße Diana

    #2
    AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

    Hallo,
    was heißt das, du kommst nicht auf das Ergebnis bei den Vorsorgeaufwendungen ?
    Bekommst du eine Fehlermeldung ?
    Wenn ja, wie lautet sie ?
    Oder klappt die Steuerberechnung nicht ?
    Mit welcher Version von Elsterformular arbeitest du ?
    Ein paar Angaben musst du schon machen, dann kann man vielleicht etwas dazu sagen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

      TSCHULDIGUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!

      Also, ich habe die aktuellste Version, also total update!! und habe auch alles eingetragen.
      Jetzt wollte ich, nach Durchsicht der Berechnung, gerne wissen, wie sich die übrigen Vorsorgeaufwendungen zusammensetzen.
      Es werden ja nur 3000 Euro abgezogen, aber ich habe einen Betrag von 7360 Euro.
      Ich weiß es ist eigentlich nicht wichtig, aber ich würde das gerne wissen. Ich habe schon alles kreuz- und quergerechnet und komme aber nicht drauf.

      Ich blicke es einfach nicht. Ich hoffe, Du hast jetzt alle Infos um mir zu helfen.


      Danke schonmal
      Diana

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        #4
        AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

        Hallo,

        wenn es nur daraum geht, die BERECHNUNG der übrigen Vorsorgeaufwendungen nachzuvollziehen, dann können auch die meisten Finanzbeamten nicht mehr weiterhelfen. Durch ständige Gesetzesänderungen und einen Vergleich zwischen dem Recht des aktuellen Jahres und dem Jahr 2004 blickt kaum noch jemand da durch.

        Hier mal eine sehr ausführliche Erklärung des Rechts für 2009:
        http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/vorsorgeaufwendungen-als-sonderausgaben/359.html

        Eine (einfache) Berechnungshilfe habe ich jetzt auf die Schnelle leider auch nicht gefunden.

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          #5
          AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

          Hallo, danke schön, ich geb´s auf. Ich habe festgestellt, daß man sich komplett versichern kann, aber nur 3000 Euro abzugsfähig sind. Und das war´s. Ich weiß garnicht, warum man seine Versicherungen überhaupt angeben muß, kann man sich alles sparen.
          Vielen Dank und vielleicht weiß ja noch jemand was, dann sterbe ich wenigstens nicht dumm.

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            #6
            AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

            Was möchtest du denn nun wissen?

            Was zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen gehört? Das sind alle Versicherungen außer Rentenversicherung, Rürup und Riester, somit also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung sowie das, was noch in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden kann, also Unfallversicherung (wenn diese auch berufliche Risiken abdeckt 50 Prozent, die anderen 50 können dann als Werbungskosten eingetragen werden), Haftpflicht, Risikolebensversicherung, BU, alte Lebensversicherungen.

            Oder warum bei 3000 Euro gekappt wird? Weil das so im Gesetz stand. Bei jemand, der seine Krankenversicherung nicht komplett selbst zahlt, insbesondere also einem Arbeitnehmer, bei dem der AG sich an der KV beteiligt, liegt die Grenze bei 1500 Euro, bei Zusammenveranlagung 3000. Für die Steuererklärung 2010 sieht das schon wieder etwas anders aus.

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              #7
              AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

              Zitat von amerika1988 Beitrag anzeigen
              Ich weiß garnicht, warum man seine Versicherungen überhaupt angeben muß, kann man sich alles sparen.
              Wer zwingt dich denn dazu? Wenn man nach Übernahme der normalen Sozialversicherungsbeiträge aus der LStB feststellt, dass der Maximalbetrag schon längst ausgschöpft ist, kann man sich in der Tat die Zeit sparen, alle weiteren Versicherungen rauszusuchen und einzutragen.

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                #8
                AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

                Ich habe alle Daten eingegeben und will wissen, wie die Zahl bei der "übrige Vorsorgeaufwendungen" die bei der Berechnung ausgewiesen wird, zustandekommt. Mehr wollte ich nicht wissen.

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                  #9
                  Die Versicherungsausgaben werden in verschiedene Bereiche zugeordnet.
                  1 - Altersvorsorge,
                  2a - Kranken und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)
                  2b - Sonstige Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Komfortleistungen der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung).

                  2a - Es wird unterschieden, ob jemand voll aus eigener Tasche für seine Krankenversicherung aufkommen muss (Selbständiger oder Gewerbetreibender) oder man durch Zahlungen vom Arbeitgeber bzw. Beihilfeanspruch bereits entlastet ist. Daraus resultiert dann entweder der Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 €.

                  Dann wird bei Arbeitnehmern vom gezahlten Krankenversicherungsbeitrag noch 4 Prozent abgezogen, da ein Arbeitnehmer im Gegensatz zum Unternehmer davon provitiert, dass er bei längerer Krankheit von der Krankenkasse Krankengeld bezieht.

                  Ist man gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer, bekommt man auf der Lohnsteuerbescheinigung seine Zahlungen an die Krankenkasse und Pflegeversicherung im Bereich 24 - 27 bescheinigt.

                  2a
                  Bezahlt man als "normaler Arbeitnehmer" 2.000 € aus eigener Tasche an die Krankenkasse plus 100 € an die Pfleversicherung, werden 4 Prozent von 2.000 € abgezogen (80 €), die Pflegeversicherung hinzugerechnet (100 €) ergibt 2.080 €. Die überschreiten zwar den Höchstbetrag von 1.900 € bei einem Alleinstehenden, das ist aber zulässig.

                  2b
                  Man hat noch Komfortleistungen zur Krankenversicherung, Unfall-, Haftpflicht- Arbeitslosenversicherung und einen Lebensversicherungsvertrag der vor 2005 abgeschlossen wurde. Diese Beträge laufen ins Nichts, wenn man schon 2.080 € und damit mehr als den "Höchstbetrag" geltend machen kann.

                  Aber: Es wird immer noch eine Günstigerprüfung auch nach altem Recht abgeschlossen. Unter Umständen WIRKEN sich die Beträge aus.

                  Hoch lebe die nächste Steuerreform, bei der alles noch viel einfacher wird.

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                    #10
                    AW: Übrige Vorsorgeaufwendungen Zusammensetzung

                    @Aron

                    Hier gilt doch das für 2009 ! gültige Gesetz. Danach beträgt nach § 10 (4) EStG der Höchstsatz für Vorsorgeversicherungs-Beiträge, die nicht die Ges. Rentenversicherung betreffen, der Höchstsatz von 1.500/3.000 €.

                    Gruß
                    Bolletax

                    @amerika1988
                    Sie haben insofern Recht: Alle übrigen Angaben über 3.000 € kann man sich sparen.
                    Aber: für 2010 gilt die geänderte Rechtslage lt. Aron.

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