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    Riester Sparbeträge eintragen

    Hallo,

    ich habe einen Riestervertrag. Diese Jahr erhielt ich ein Schreiben, dass es keine Bescheinigung für Finanzamt gibt, da die Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Der Vertrag besteht nun schon 3 Jahre und es hat sich nichts geändert. Muss ich in der Anlage AV den Anbieter mit Zertifizierungsnummer aufführen und die gezahlten Beiträge in Zeile 33 kumuliert aufführen? Durch die Mitteilung an das Finanzamt sollten doch die gezahlten Beitrag vom Anbieter vorliegen . Danke

    #2
    AW: Riester Sparbeträge eintragen

    Wurde schon oft gefragt. Wenn Du den Sonderausgabenabzug nicht möchtest dann musst Du die Anlage AV nicht ausfüllen.

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      #3
      AW: Riester Sparbeträge eintragen

      ... und wenn du das geltend machen möchtest (= beantragen möchtest), dann musst du halt diesen Antrag auch durch Erklären in Anlage AV mit allem Pipapo auch stellen.

      Das Finanzamt kann zwar -bei Bedarf- deine Riester-Daten abfragen. Solange du aber den Antrag zur Berücksichtigung nicht stellst, ist die Abfrage natürlich sinnfrei und die Daten können nicht von Amts wegen übernommen werden.

      Hintergrund: Es gibt auch vereinzelte (?) Leute mit Riestervertrag, die keine Zulage und Sonderausgabenabzug beantragen und dann in der Auszahlungsphase anders versteuert werden. Das setzt aber voraus, dass in KEINEM Jahr Zulage oder Sonderausgabenabzug gewährt wurde. Da das Finanzamt ja nicht wissen kann, wie Sie es denn gerne hätten, müssen Sie halt durch oder (Nicht)Ausfüllen der Anlage AV ausdrücklich ihren Willen kundtun.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Riester Sparbeträge eintragen

        Zitat von kaldo33 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich habe einen Riestervertrag. Diese Jahr erhielt ich ein Schreiben, dass es keine Bescheinigung für Finanzamt gibt, da die Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Der Vertrag besteht nun schon 3 Jahre und es hat sich nichts geändert. Muss ich in der Anlage AV den Anbieter mit Zertifizierungsnummer aufführen und die gezahlten Beiträge in Zeile 33 kumuliert aufführen? Durch die Mitteilung an das Finanzamt sollten doch die gezahlten Beitrag vom Anbieter vorliegen . Danke
        Wenn Sie die Günstigerprüfung bzgl. Riester wollen, haben Sie einen Antrag zu stellen, BMF v. 31.3.10, Rz. 86.

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          #5
          AW: Riester Sparbeträge eintragen

          Nichts gegen Sie Kaldo33, aber warum fragt eigentlich niemand, ob er die Daten seiner Lohnsteuerbescheinigung abschreiben muss, obwohl die Daten ja dem Finanzamt vorliegen und er keine Bescheinigung "für das Finanzamt" erhalten hat?

          Die Frage ist doch die gleiche. Angegeben werden muss es immer (im Zweifelsfall wird auf der Anlage AV eben "Kein Sonderausgabenabzug" angekreuzt), nur die BELEGE müssen nicht mehr mitgeschickt werden.

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            #6
            AW: Riester Sparbeträge eintragen

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            Nichts gegen Sie Kaldo33, aber warum fragt eigentlich niemand, ob er die Daten seiner Lohnsteuerbescheinigung abschreiben muss, obwohl die Daten ja dem Finanzamt vorliegen und er keine Bescheinigung "für das Finanzamt" erhalten hat?

            Die Frage ist doch die gleiche. Angegeben werden muss es immer (im Zweifelsfall wird auf der Anlage AV eben "Kein Sonderausgabenabzug" angekreuzt), nur die BELEGE müssen nicht mehr mitgeschickt werden.
            Die Nichtangabe des Arbeitslohns dürfte allerdings wenig erfolgversprechend sein, da die Lohndaten in den meisten Fällen elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt werden. Wurde kein Arbeitslohn vom Stpfl. erklärt, kommt ein Prüfhinweis im FA u. die Sache wird aufgeklärt.

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              #7
              AW: Riester Sparbeträge eintragen

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Nichts gegen Sie Kaldo33, aber warum fragt eigentlich niemand, ob er die Daten seiner Lohnsteuerbescheinigung abschreiben muss, obwohl die Daten ja dem Finanzamt vorliegen und er keine Bescheinigung "für das Finanzamt" erhalten hat?
              Weil das kein Antragstatbestand wäre und das Finanzamt die Daten -theoretisch- auch bei Nichteintragung berücksichtigen müsste. Wäre ja genauso, wenn vor Jahren vor Einführung der ELEKRONISCHEN Lohnsteuerbescheinigung Jemand seine ausgefüllte Lohnsteuerkarte mit der Steuererklärung einreicht, die Daten aber nicht in die Anlage N übernimmt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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