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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo Community!
    Folgender Sachverhalt:
    Ich bin geschieden, habe mit meiner geschiedenen Frau einen gemeinsamen 7jährigen Sohn. Mein Sohn gehört nicht zu meinem Haushalt. Ich möchte nun als unterhaltszahlender Vater die von mir geleisteten Kinderbetreungskosten für die Ganztagsschule geltend machen.
    Habe in Elster in Zeile 62 den Betrag eingegeben, zusätzlich auf Tip des Elster-Beauftragten meines FA in Zeile 62 die Angaben beim Vater wiederholt. Bei der Plausi-Abfrage gibt es kein Problem, aber bei der Steuerberechnung meckert Elster: "Es wurden Betreuungskosten eingegeben, jedoch gehört das Kind nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen."
    Darauf erneut angesprochen, konnte der Elster-Beauftragte nicht helfen, der Sachbearbeiter auch nicht.
    Wo könnte der Fehler liegen?
    LG

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    das der ElSTER-Beauftragte die steuerrechtliche Frage nicht beantworten kann, sollte nicht verwunderlich sein, eigentlich sind diese Personen für technische Probleme in der Elster-Anwendung zuständig.

    Ein Sachbearbeiter sollte zumindest, dir sagen können inwieweit du diese Kosten ansetzen kannst, wenn das Kind nicht in deinem Haushalt lebt.
    Auch hier im Forum geht es hauptsächlich um technische Probleme, natürlich sind bei manchen steuerliche Kenntnisse vorhanden.

    Tschüß

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      #3
      §9c Einkommensteuergesetz - Kinderbetreuungskosten

      Absatz 1:
      "Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes ..."

      Absatz 2:
      "Nicht erwerbsbedingte Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes ..."


      "Zum Haushalt gehörend" ist hier wohl entscheidend. Gehört das Kind nur zum Haushalt des anderen Elternteils, erfüllt man nicht die Voraussetzung. Daher ist das Programm bei der Steuerberechnung nicht willig.

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Zitat von frankf Beitrag anzeigen
        Hallo Community!
        Folgender Sachverhalt:
        Ich bin geschieden, habe mit meiner geschiedenen Frau einen gemeinsamen 7jährigen Sohn. Mein Sohn gehört nicht zu meinem Haushalt. Ich möchte nun als unterhaltszahlender Vater die von mir geleisteten Kinderbetreungskosten für die Ganztagsschule geltend machen.
        Habe in Elster in Zeile 62 den Betrag eingegeben, zusätzlich auf Tip des Elster-Beauftragten meines FA in Zeile 62 die Angaben beim Vater wiederholt. Bei der Plausi-Abfrage gibt es kein Problem, aber bei der Steuerberechnung meckert Elster: "Es wurden Betreuungskosten eingegeben, jedoch gehört das Kind nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen."
        Darauf erneut angesprochen, konnte der Elster-Beauftragte nicht helfen, der Sachbearbeiter auch nicht.
        Wo könnte der Fehler liegen?
        LG
        Hallo,
        Tatbestandsvoraussetzung für Ansatz der Kinderbetreuungskosten nach § 9c) EStG ist u.a. die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Steuerpflichtigen. Dies ist hier nicht erfüllt, damit werden Sie die Kosten nicht absetzen können.
        Das BMF-Schreiben v. 19.01.07 Rz 10 führt bei nicht zusammenlebenden Elternteilen u.a. aus: maßgeblich ist grds. die Meldung des Kindes außer es erfolgt ein anderer Nachweis.
        Kleiner Tip am Rande:
        informieren Sie sich beim FA o. einem Lohi-Verein o. StB ob ein Übertrag der Kinderfreibeträge von Ihrer Frau auf Sie in Frage käme § 32 (6) 6 EStG, R 32.13 (2/4) EStR, da Sie ja den Unterhalt tragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          Das Programm hat damit alles richitg gemacht.
          Bei der Plausibilitätsprüfung gab es keinen Fehler, denn Sie haben alles so angegeben, wie es richtig ist.

          ABER:
          Die Betreuungskosten sind trotzdem nicht abziehbar - daher der Fehler bei der Steuerberechnung - denn erst da wird die Abzugsfähigkeit geprüft.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten

            Danke für die Tips!
            Leider ist meine Sachbearbeiterin am Telefon grundsätzlich schlecht gelaunt und schmeißt dauern nur mit Fachbegriffen durch die Gegend, damit man vermutlich nix versteht.Deshalb darf man bei ihr auch nie mehr als eine konkrete Frage stellen.
            Deshalb stelle ich hier mal die Frage:
            Hätte eine Übertragung des Kinderfreibetrages meiner geschiedenen Frau auf mich für meine Ex-Frau steuerliche Nachteile?
            Gruß

            Kommentar


              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten

              Zitat von frankf Beitrag anzeigen
              Danke für die Tips!
              Leider ist meine Sachbearbeiterin am Telefon grundsätzlich schlecht gelaunt und schmeißt dauern nur mit Fachbegriffen durch die Gegend, damit man vermutlich nix versteht.Deshalb darf man bei ihr auch nie mehr als eine konkrete Frage stellen.
              Deshalb stelle ich hier mal die Frage:
              Hätte eine Übertragung des Kinderfreibetrages meiner geschiedenen Frau auf mich für meine Ex-Frau steuerliche Nachteile?
              Gruß
              Hallo,
              der Kinderfreibetrag kann von Ihrer Ex auf Sie (nicht auf Ihre jetztige Frau) übertragen werden, wenn diese Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt. Dies muß beim FA beantragt werden. Steuerliche Nachteile sehe ich keine. Sie hätten halt dann die vollen Kinderfreibeträge, sofern diese günstiger sind als das Kindergeld (das Kindergeld wird dann zum Ausgleich der tarifl. Einkommensteuer wieder hinzugerechnet).
              Wenn die Sachbearbeiterin so unfreundlich ist (wohl ein Dinosaurierer = Beamtin alten Schlags), wäre eine Beschwerde evtl. denkbar, da Bürgerorientierung mittlerweile groß geschrieben wird. Bei unserem Amt gehen solche Beschwerden zum Amtsleiter oder zumindest zum Sachgebietsleiter und es wird der Sache auf den Grund gegangen.

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