Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schulgeld?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schulgeld?

    Hallo,

    was gibt man bei einem Kind, dass zur Schule geht, unter Schulgeld an?
    Oder gilt das nur bei Privatschulen?

    Gruß
    Knorpix

    #2
    AW: Schulgeld?

    Zitat von Knorpix Beitrag anzeigen
    Hallo,

    was gibt man bei einem Kind, dass zur Schule geht, unter Schulgeld an?
    Oder gilt das nur bei Privatschulen?

    Gruß
    Knorpix
    Hallo Knorpix,

    vielleicht hilft das, aus der ElsterFormular Hilfe weiter-

    Schulgeld
    Anlage Kind; Zeilen 51 bis 53 __
    Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland oder einem anderen EU- / EWR-Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt, sind 30 % des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5 000 € je Kind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der – ggf. beabsichtigte – Abschluss von der im Inland zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde. Bei der im Inland zuständigen Stelle kann es sich z. B. um das jeweilige Bildungs- und Kultusministerium eines Bundeslandes, die Kultusministerkonferenz der Bundesländer, eine Zeugnisanerkennungsstelle oder um eine Schulbehörde handeln. Tragen Sie bitte das von Ihnen an die Schule entrichtete Entgelt, gemindert um Beträge für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, in Zeile 51 ein und fügen Sie die entsprechenden Belege (z. B. Bescheinigung der Schule) über die Höhe des Schuldgeldes und Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Anerkennung des Abschlusses bei. Deutsche Schulen im Ausland sind den vorgenannten Schulen gleichgestellt.
    Entgelte an Hochschulen und Fachhochschulen werden nicht berücksichtigt.
    Beachten Sie bitte, dass der Höchstbetrag für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt wird.

    MfG bavaro

    Kommentar


      #3
      AW: Schulgeld?

      Zitat von bavaro Beitrag anzeigen
      Hallo Knorpix,

      vielleicht hilft das, aus der ElsterFormular Hilfe weiter-

      Schulgeld
      Anlage Kind; Zeilen 51 bis 53 __
      ... sind 30 % des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5 000 € je Kind als Sonderausgaben abziehbar, .... MfG bavaro
      Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen n. § 33 EStG scheidet grds. aus, H 33.1-33.4 "Privatschule" EStH, da Kosten bereits durch Familienleistungsausgleich u. "Ausbildungsfreibetrag" abgegolten.

      Kommentar

      Lädt...
      X