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Anlage N Pauschalbeträge

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    Anlage N Pauschalbeträge

    Hallo!
    Ich komme nicht über die Pauschalbeträge, aber mein Weg zur Arbeit ist größer als 1 km. Muss ich nun, um mehr als die 920 angerechnet zu bekommen, jeden einzelnen Pauschalbetrag einfügen oder reicht es, wenn ich nur die Werte angebe, die über dem Pauschalbetrag liegen, hier also die Fahrtkosten?
    Viele Grüße
    Hans

    #2
    AW: Anlage N Pauschalbeträge

    wenn alle Einzelkosten insgesamt im Bereich Werbungskosten den Betrag von 920,00 Euro übersteigen, müssen alle Einzelkosten angegeben werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N Pauschalbeträge

      Hallo Hans,

      irgendwie verstehe ich nicht, was du mit Pauschalbeträge meinst bzw. dir darunter vorstellst.

      Jedenfalls müssen alle Werbungskosten erklärt werden, um mehr als die gesamte Pauschale in Höhe von 920 Euro angerechnet zu bekommen.
      Dabei dürfen dann zwar auch wieder einzelne Pauschalen genommen werden (etwa 16 Euro für die Kontoführung), diese müssen aber trotzdem als solche eingetragen werden. Da schreibst du beispielsweise in Anlage N Zeile 48: "Kontoführung (Pauschale)" und als Betrag 16 Euro.

      Und es gibt offizielle Pauschalen (diese werden in der Regel immer anerkannt) und inoffizielle (da ist es zwar üblich, jedoch nicht sicher; dazu gehört etwa die Bewerbungskostenpauschale).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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