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Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

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    Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

    Hallo Elster-User,

    a) in der Anlage G sind in Zeile 25 die positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzutragen. Ist das gleichbedeutend mit dem Gewinn aus der EÜR? Wird ein Verlust in Anlage G nicht erfasst?

    b) in Zeile 26 sind die positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einzutragen. Ist das gleichbedeutend mit dem Brutto-Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung?

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps.

    Gruß,
    Eckhard
    „Der Idealismus wächst mit der Entfernung von den Problemen“ (John Galsworthy)

    #2
    AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

    Zitat von Eckhard Beitrag anzeigen
    in der Anlage G
    Die Anlage G füllst Du aus wenn Du (positive oder negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast.

    Zitat von Eckhard Beitrag anzeigen
    sind in Zeile 25 die positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzutragen
    Natürlich nur, wenn man neben den gewerblichen Einkünften noch (positive) Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat.

    Zitat von Eckhard Beitrag anzeigen
    in Zeile 26 sind die positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einzutragen
    Du hast also Einkünfte aus drei Einkuntsarten! Bei nichtselbständiger Arbeit sind die Einkünfte der Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten.

    Zitat von Eckhard Beitrag anzeigen
    Wird ein Verlust in Anlage G nicht erfasst?
    Der Verlust aus selbständiger Arbeit gehört in die Anlage S.

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      #3
      AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

      Hallo Elefant,

      vielen Dank für Deine Hinweise!

      Noch eine Frage: Wenn Du schreibst "Bei nichtselbständiger Arbeit sind die Einkünfte der Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten" - müsste das nicht Arbeitslohn (Brutto-Arbeitslohn) minus Lohnsteuer minus Kirchensteuer minus Soli minus Werbungskosten sein?

      Das wären doch eigentlich die reinen Einkünfte (begrifflich gedacht).

      Ist das so? Ist das vielleicht irgendwo geregelt?

      Vielen Dank nochmal.

      Gruß,
      Eckhard
      Zuletzt geändert von Eckhard; 16.05.2011, 20:52.
      „Der Idealismus wächst mit der Entfernung von den Problemen“ (John Galsworthy)

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        #4
        Da wir hier im "Einkommensteuerrecht" sind:

        § 2 Absatz 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz
        Einkünfte sind bei den anderen Einkunftsarten (Anmerkung von mir: In Nr. 1 findet man Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit)
        der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§8 bis 9a).

        Bruttoarbeitslohn
        -Werbungskosten
        (Gleichzeichen) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

        Das wovon du sprichst ist der umgangssprachlich "Nettolohn"
        Bruttoarbeitslohn
        -Steuerabzüge
        -Werbungskosten
        -Sozialversicherung
        (Gleichzeichen) Was bekomme ich überwiesen

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          #5
          AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

          Vielen Dank!

          Gruß,
          Eckhard
          „Der Idealismus wächst mit der Entfernung von den Problemen“ (John Galsworthy)

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            #6
            AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

            Hallo Zusammen,

            ich habe in 2010 Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehabt und diese in Anlage S eingetragen. In 2011 habe ich aber nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt. Soll ich trotzdem Anlage S ausfüllen und wenn ja, wie genau? Was soll ich da genau eintragen?

            Vielen Dank für die Hilfe!

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              #7
              AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

              Keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Anlage S. Sie können ja nichts ausfüllen. Also in diesem Fall für 2011 Anlage N
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Einkünfte aus selbständiger / nichtselbständiger Arbeit

                Danke sehr für die schnelle Rückmeldung!

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