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Frage bzgl. Grundfreibetrag

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    Frage bzgl. Grundfreibetrag

    Hallo,

    zu diesem Thema konnte ich irgendwie nichts passendes finden:

    bei meiner Steuererklärung, die ich für 2010 gemacht habe, zeigt mir Elster in der Steuerberechnung an, dass ich 104 Euro nachzahlen müsste. Ich habe im Jahr 2010
    nur 11770 Euro brutto verdient, so dass Elster ersichtlich den jährlichen Grundfreibtrag von 8000 Euro wohl nicht abgezogen hat (dieser ist bei mir auch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen). Ich habe auch kein Feld gesehen, wo man den eintragen könnte.

    Habe ich irgendwas falsch gemacht, ich dachte Elster berücksichigt automatisch alle Freibeträge?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Frage bzgl. Grundfreibetrag

    Hallo,

    der Grundfreibetrag wird nirgends abgezogen.

    Nach Abzug der Werbungskosten und Versicherungen wird geprüft, was an "zu versteuerndem Einkommne" übrig ist. Liegt dieses unter 8.004,- €, müssen Sie keine Steuer zahlen.

    Haben Sie denn auch alles an Versicherungen eingetragen (siehe Lohnsteuerbescheinigung) und eine Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

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      #3
      AW: Frage bzgl. Grundfreibetrag

      Zitat von slashx Beitrag anzeigen
      Hallo,

      zu diesem Thema konnte ich irgendwie nichts passendes finden:

      bei meiner Steuererklärung, die ich für 2010 gemacht habe, zeigt mir Elster in der Steuerberechnung an, dass ich 104 Euro nachzahlen müsste. Ich habe im Jahr 2010
      nur 11770 Euro brutto verdient, so dass Elster ersichtlich den jährlichen Grundfreibtrag von 8000 Euro wohl nicht abgezogen hat (dieser ist bei mir auch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen). Ich habe auch kein Feld gesehen, wo man den eintragen könnte.

      Habe ich irgendwas falsch gemacht, ich dachte Elster berücksichigt automatisch alle Freibeträge?

      Vielen Dank!
      Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt.

      Kommentar


        #4
        AW: Frage bzgl. Grundfreibetrag

        Der Grundfreibetrag ist im Steuerbescheid nicht ersichtlich. Er ist vom Gesetzgeber in die Steuertabelle eingearbeitet und muss deshalb z. B. auch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Haben Sie evtl. noch weitere Einnahmen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.)? Dieses Einkommen wird zwar in der Steuerberechnung nicht als Einkommen angesetzt. Es wirkt sich jedoch über den sogenannten Progressionsvorbehalt - also die Höhe des Steuersatzes, mit dem das steuerpflichtige Einkommen versteuert wird - aus und kann deshalb auch dazu führen, dass bei einem steuerpflichtigen Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, durch Anwendung des Progressionssteuersatzes Steuer anfällt.

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