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Sonderausgabenabzug für Vorsorgebeiträge

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    Sonderausgabenabzug für Vorsorgebeiträge

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage an die Profis :-)

    Seit 2010 kann ich ja meine Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge (fast) vollständig absetzen...alternativ bis 1900 € o.g. Beträge zzgl. private Vorsorgebeiträge...soweit so gut!

    Mein Mann und ich werden Zusammenveranlagt und er kommt in 2010 deutlich über die 1900 €..ich bin in Elternzeit bis 09.2010 gewesen und habe erst ab da wieder gearbeitet (Teilzeit)...daher komme ich nicht über 1900 €.

    Könnte ich jetzt z.B. meine Lebensversicherung noch mit angeben um über 1900 € zu kommen? Elster sieht dieses Feld ja nur für beide zusammen vor! Bei der Berechnung sagt Elster dann unsere Grenze sei überschritten und daher wird z.B. die LV nicht mehr berücksichtigt.

    Ist das so richtig? Wird der Freibetrag bei verheirateten einfach nur verdoppelt, unabhängig davon ob jeder einzele Steuerpflichtige diesen erreicht hat?

    Würde mich über Antworten riesig freuen!

    #2
    AW: Sonderausgabenabzug für Vorsorgebeiträge

    Hallo,

    bei dem Vergleich zwischen dem neuen Recht (volle Abzugsfähigkeit der Basisabsicherung) und dem alten Recht (bis 1.900,- € pro Person) wird immer darauf abgestellt, wie viel beide Ehegatten ZUSAMMEN absetzen können.

    Wenn nun die unbeschränkt abzugsfähigen Beiträge von Ihnen und Ihrem Ehemann zusammen größer sind, als 2x 1.900,- €, dann wird auch bei beiden Ehegatten nur die Basisabsicherung angesetzt.

    Wenn Sie also mit Ihren Basisabsicherungen zusammen auf über 3.800,- € kommen, brauchen Sie keine zusätzlichen Angaben machen.

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      #3
      AW: Sonderausgabenabzug für Vorsorgebeiträge

      Danke für die schnelle Info!

      Habe mir schon die Finger wund gegoogelt und nichts brauchbares dazu gefunden :-(

      Trotzdem schade das es so ist...dachte die 1.900,00 € würden für jeden einzeln gerechnet werden...

      Naja...so machts weniger arbeit :-)

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