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Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

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    Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

    Hallo zusammen,

    ich habe vier Wochen mit Firmen PKW gefahren, darf man dies absetzen?

    An meisten Tagen habe ich mit Bus + Bahn gefahren, zwar wird im Feld PKW-Kennzeichen ein Eintrag erfordert, reicht hier ein ÖPNV einzutragen?

    Und an 20 Tagen wurde ich mit Fahrergemeinschaft nach Hause geschickt, bzw. abgeholt.. aufgrund schlechte Bahnverbindung..(Streik, Ausfälle etc.)
    Muss ich alle PKW Kennzeichen in der ich Mitfahrer war eintragen bzw. nachweisen?

    Wie trage ich das im Elster ein? Bin schwerbehindert, daher fallen mir die öffentlichen Verkehrsmittel an..

    Danke

    #2
    AW: Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

    Sehen Sie sich mal die Zeilen 31, 32, 36 der Anlage N (Seite 2) an. Da sind Ihre Fragen praktisch beantwortet.
    Beim Anlicken des Kennzeichen-Kästchens erscheinen weitere hilfreiche Hinweise. Vorraussetzung ANSICHT, EINGABEHILFE ZUR STEUERERKLÄRUNG ist aktiviert.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

      Hallo,

      wenn Elster das KFZ-Kennzeichen haben will, wurden dort auch Kilometer eingetragen (Feld 68), also löschen. Für Fahrgemeinschaften gibt es ein Extrafeld (grau, wird automatisch gefüllt).

      Zusatzfrage: Liegt die Fahrtkostenpauschale insgesamt über 4500 Euro, oder waren die Busfahrkarten teuerer als 15 cent/km?
      Denn wenn beides nicht der Fall ist, gilt eh nur die Pendlerpauschale, da spielt es dann keine große Rolle mehr, ob mit dem eigenen Auto, mit Fahrgemeinschaften oder mit Bus&Bahn gefahren wurde.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Denn wenn beides nicht der Fall ist, gilt eh nur die Pendlerpauschale, da spielt es dann keine große Rolle mehr, ob mit dem eigenen Auto, mit Fahrgemeinschaften oder mit Bus&Bahn gefahren wurde.

        MfG Stefan
        Ok, danke

        Zitat von Bolletax
        Sehen Sie sich mal die Zeilen 31, 32, 36 der Anlage N (Seite 2) an. Da sind Ihre Fragen praktisch beantwortet.
        Beim Anlicken des Kennzeichen-Kästchens erscheinen weitere hilfreiche Hinweise. Vorraussetzung ANSICHT, EINGABEHILFE ZUR STEUERERKLÄRUNG ist aktiviert.
        da steht aber nichts drin über Kennzeichen eintrag.

        Wenn ich den Feld Privaten PKW angekreuzt habe, dann kann ich irgendwas im Feld Letzt. Amtl. Kennzeichen eingeben wie z.b. ÖPNV oder Diverse Autos
        aber ist das überhaupt korrekt?? Warum sollte man Privaten PKW ankreuzen.. ohne diesen Feld kriege ich die Fehlermeldungen nicht weg.

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          #5
          AW: Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

          Hallo Sultix,

          >>>Warum sollte man Privaten PKW ankreuzen.. ohne diesen Feld kriege ich die Fehlermeldungen nicht weg.

          Wenn du 'privaten Kfz' (eignen oder zur Nutzung überlassenen!!!) angekreuzt hast, dann hast du doch auch ein Kennzeichen(?), wo ist nun das Problem?

          Und nochmal: Ohne Kennzeichen darf in Feld 68* nichts stehen, und umgekehrt.

          MfG Stefan

          *für den Fall, dass du die Finanzamts-Kennzahlen nicht eingeblendet hast: Das ist auf der rechten Seite das oberste Kilometerfeld
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Fahrgemeinschaft + Entfernungspauschale

            Und außerdem steht im Hilfetext:

            *Kreuzen Sie bitte in Zeile 31 das entsprechende Auswahlfeld an, wenn Sie zumindest eine Teilstrecke mit dem Auto zur Arbeit gefahren sind und tragen Sie das amtliche Kennzeichen ein.*

            Da dürften m. E. keine Unklarheiten mehr bestehen.

            Gruß
            Bolletax

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