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Anlage N für Ehefrau (Studentin)

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    Anlage N für Ehefrau (Studentin)

    Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2010 mit dem Programm Elster habe ich folgendes Problem. Ich als Ehemann habe 2010 steuerpflichtiges Einkommen bekommen, meine Frau hatte als Promotionsstudentin (Doktorandin) kein steuerpflichtiges Einkommen, aber Werbungskosten (Fahrt zur Uni, Mietkosten am Studienort). Das Programm Elster erlaubt nicht, die Anlage N für meine Frau auszufüllen, weil kein steuerpflichtiges Einkommen 2010 durch meine Frau erziehlt wurde. Beim Versuch die Lohnsteuerkarte mit 0 auszufüllen, kommt die Fehlermeldung, dass die eTin nicht dem korrekten Format entspricht.
    Wie kann ich dieses Problem umgehen und die Anlage N für meine Frau ausfüllen?
    Vielen Dank für euere Antworten!

    #2
    AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

    Vom Sachverhalt her kann die Frage so nicht abschliessend beantwortet werden, da hier rechtlich zu prüfen ist, ob überhaupt Werbungskosten und nicht Ausbildungskosten vorliegen. Gehen Sie einmal im Hauptvordruck auf Seite 2 und mit dem Kursor in Zeile 48. Dann lesen Sie die Eingabehilfe dazu durch und entscheiden, ob Sie bei den Werbungskosten überhaupt richtig sind.

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      #3
      AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

      sollten es doch werbungskosten sein, und keine lohnsteuerbescheinigung vorliegt, hat man da in der lstb zu anlage N auch nix einzutragen, schon gar keine nullen.
      einfach die werbungskosten in anlage N an der passende stelle eintragen und fertig, nichts anderes.
      evtl. auftretende GRÜNE meldungen LESEN, VERSTEHEN und dann ggf. mit `nicht mehr anzeigen´ ausblenden ;-)

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        #4
        AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

        Danke für die Antworten.
        Es handelt sich um Promotionsstudium, also Zweitstudium, so sind es nach den Beschreibungen Werbungskosten und keine Sonderausgaben.
        Ich wollte die Anlage N ausfüllen ohne die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau beizufügen, aber Elster fordert die Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen, die es ja nicht gibt. Und ohne Ausfüllen will Elster nichts berechnen.
        Zuletzt geändert von Mister x; 17.05.2011, 12:47.

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          #5
          AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

          Lohnsteuerbescheinigung:

          Stkl.1
          Zeitraum 01013112
          Brutto 0
          Lohnsteuer 0
          Soli 0

          Anlage N Seite 2
          Zeile 44-45 Fortbildungskosten 6000

          Berechnung geht


          Berechnung des zu versteuernden Einkommens
          Insgesamt
          € €
          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          ab
          Werbungskosten
          Fortbildungskosten. . . . . . . . . . . . . . . -6.000
          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.000 . . . . . . . . . . . . . . -6.000
          Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.000
          Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.000
          Sonderausgaben
          Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
          mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
          Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.036
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . -6.036 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Berechnung des Solidaritätszuschlags
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

            Hallo, ja wenn man nur Fortbildungskosten einträgt, dann klappt die Berechnung, hat bei mir jetzt auch funktioniert. Aber wenn ich Fahrtkosten eintrage, dann klappt die Berechnung nicht mehr. Weg zw. Studienort und zu Hause war 170 km und wurde 1 x pro Woche aufgesucht. Sind etwa die Fahrtkosten zu hoch oder warum will Elster dann nichts berechnen? Am Ende kommt Fehlermeldung. Danke im Voraus!

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              #7
              AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

              ... Aber wenn ich Fahrtkosten eintrage, dann klappt die Berechnung nicht mehr. ...

              Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in den Zeilen 31-36?

              Oder Zeile 44 ausgewählt und dort "Fahrtkosten" eingetragen? (Man kann dort mit der Schaltfläche Hinzufügen entsprechend mehr als nur eine Eingabe tätigen).

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                #8
                AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

                Zitat: Am Ende kommt Fehlermeldung. Danke im Voraus!

                Welche Fehlermeldung, ich habe keine:

                Berechnung des zu versteuernden Einkommens
                Insgesamt
                € €
                Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                ab
                Werbungskosten
                Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger
                Arbeitsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.652
                Fortbildungskosten. . . . . . . . . . . . . . . -6.000
                Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.652 . . . . . . . . . . . . . . -8.652
                Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.652
                Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.652
                Sonderausgaben
                Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
                mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
                Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -8.688
                Berechnung der Einkommensteuer
                zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . -8.688 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Berechnung des Solidaritätszuschlags
                festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
                Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2011, 13:48.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

                  Hallo, ja in den Zeilen 31-36 habe ich Fahrkosten eingetragen. Wenn ich in der Zeile 44 Fahrkosten eintrage, soll ich dann die Fahrkosten selbst berechnen, z.B. 170 km x 0,30 Cent x 40 Tage? Sind dann 2040 Euro.

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                    #10
                    AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

                    Zeilen 31-36 ist mein 2. Beispiel.

                    In Zeile 44 musst Du natürlich selbst rechnen.
                    Gruss (S)stiller
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                      #11
                      AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

                      Habe jetzt so eingetragen, es klappt. DANKE!!!!!!!! Mal sehen, was der Finanzamt dazu sagt.

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                        #12
                        AW: Anlage N für Ehefrau (Studentin)

                        Hallo. Jetzt wollte ich noch mal nachfragen. Wenn meine Frau als Promotionsstudentin 1 mal pro Woche zur 170 km entfernten Uni gefahren ist, muss ich die einfache Entfernung berechnen oder die gesamten km hin und zurück? Kann ich für diesen Tag 8 Euro für Verpflegung eintragen? In der übrigen Zeit hat Sie zu Hause gearbeitet und dieses eine mal pro Woche ist so etwas wie eine Dienstreise. Kann man das so sehen?

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