Ich habe folgende Frage:
Abfindung erhalten über 30.000,-, die aber normal besteuert wurde, deshalb in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung nicht gesondert ausgewiesen ist (im laufenden Arbeitslohn in Z. 3 enthalten).
Wie beantragt man für diese die Steuerermäßigung nach § 24 Nr. 1a EStG? In die Zeile 17 bekommt man sie ja irgendwie nicht rein, weil sie auf der elektr. LSt-Besch. nicht drauf ist. Wenn man sie nur extra beantragen kann, nicht über Elster, stimmt doch die elektr. Übermittlung nicht wirklich (und die vorläufige Steuerberechnung auch nicht).
Kann man die nicht über Elster beantragen?
Oder müsste man beim ehemaligen Arbeitgeber anrufen / hinschreiben, damit dieser die Besteuerung der Abfindung rückwirkend anders behandelt??
Danke für Hinweise / Erfahrungen!
Abfindung erhalten über 30.000,-, die aber normal besteuert wurde, deshalb in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung nicht gesondert ausgewiesen ist (im laufenden Arbeitslohn in Z. 3 enthalten).
Wie beantragt man für diese die Steuerermäßigung nach § 24 Nr. 1a EStG? In die Zeile 17 bekommt man sie ja irgendwie nicht rein, weil sie auf der elektr. LSt-Besch. nicht drauf ist. Wenn man sie nur extra beantragen kann, nicht über Elster, stimmt doch die elektr. Übermittlung nicht wirklich (und die vorläufige Steuerberechnung auch nicht).
Kann man die nicht über Elster beantragen?
Oder müsste man beim ehemaligen Arbeitgeber anrufen / hinschreiben, damit dieser die Besteuerung der Abfindung rückwirkend anders behandelt??
Danke für Hinweise / Erfahrungen!
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