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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo zusammen,
    ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung über Elster, deshalb sorry für vielleicht schon mehrfach beantwortete Fragen!

    Meine Frau hat zwei Kinder aus erster Ehe. Auf meiner Steuerkarte habe ich seit unserer Heirat 0,5 Kinderfreibeträge.

    Was muss ich bei der Anlage Kind eintragen? Beide Kinder, ein Kind, welche Zahlen...?

    Die Kinder leben bei Ihrem Vater, tut das etwas zur Sache? Wie gesagt, ein Kind ist bei mir auf der Karte.

    Stehe da ziemlich auf dem Schlauch.

    Danke im Voraus für Eure Antworten!

    #2
    AW: Anlage Kind

    Für jedes Kind ist eine Anlage Kind auszufüllen.
    Angaben zu den Zeilen 5 bis 12 sind erforderlich.
    Anspruch auf Kidergeld = volles Kindergeld,
    Kindschaftverhältnis (Zeile 9) zur stpfl. Person ? ggf. leer.
    Zeile 10 = Angaben des Kindsvaters und in der rechten Spalte Angaben zum Zeitraum.
    Zeile 11 und 12 nur, wenn zutreffend.

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      #3
      AW: Anlage Kind

      Zitat von Krake Beitrag anzeigen
      Anspruch auf Kidergeld = volles Kindergeld,
      wenn die kinder beim leiblichen vater leben, kann der anspruch imho maximal das halbe kindergeld sein.

      generell duerfte das Kind auch nur auftauchen, wenn es sich um eine zusammenveranlagung der neuen ehe handelt.

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        #4
        AW: Anlage Kind

        Es handelt sich um eine Zusammenveranlagung der neuen Ehe.

        Beim 19-jährigen Kind gebe ich das volle Kindergeld an, beim 17-jährigen auch, aber da zeigt mir das Programm bei der Berechnung der Steuern eine Fehlermeldung an:
        "Angabe zu den Berücksichtungsgründen sind nur bei einem volljährigen Kind erlaub!"
        Was heißt das?
        Kann ich nicht beide Kinder angeben?

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          #5
          AW: Anlage Kind

          wie gesagt, solange sie nicht der leibliche vater sind und die kinder bei ihnen nich leben, hat lediglich die mutter anspruch auf das halbe kindergeld. das erklärt auch warum bei ihnen 0,5 auf der steuerkarte steht. es sind 2 kinder, davon die haelfte zur mutter (also 1) und wenn man den freibetrag fuer die lohnsteuerberechnung dann nochmal auf den steuerkarten der neuen ehe teilt, erhaelt man je 0,5 ...

          beim 17 jaehrigen ist ab zeile 13 nichts auszufuellen, das ist eben nur bei volljährigen anzugeben.

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            #6
            AW: Anlage Kind

            Danke für die Info!
            Habe beim zweiten Kind ab Zeile 13 alles offen gelassen, nun zeigt mir das Programm den Fehler
            "Für ein Kind wurden keine Angaben zu einem Kindschaftsverhältnis gemacht!"
            Ich habe aber bis einschließlich Zeile 9 alles ausgefüllt.
            Kann ich die Anlage Kind für den 17-jährigen einfach weglassen?

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              #7
              AW: Anlage Kind

              nein.

              zeile 10 muss natuerlich auch ausgefuellt werden (der leibliche vater)

              [quote Krake]
              Kindschaftverhältnis (Zeile 9) zur stpfl. Person ? ggf. leer.
              Zeile 10 = Angaben des Kindsvaters und in der rechten Spalte Angaben zum Zeitraum.
              [/quote]

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                #8
                AW: Anlage Kind

                Danke!
                Bei der Berechnung hat das Programm laut Berechnungsbegründung nun beide Kinder mit je 0,5 Freibeträgen bewertet und dadurch nochmal ca. 100 Euro zu meinen Gunsten berechnet.
                Kann das sein? Der leiblich Vater bekommt ja das Kindergeld und bei ihm wohne die Kinder ja auch. Und ich bekomme ja nur 0,5 Freibeträge
                Möchte ja nichts falsches ausfüllen. Muss ich dann das zweite KInd "weglassen"?
                Sorry für die vielen Fragen, aber ich nehme das erste Mal die KInder meiner Frau mit auf.
                Vater sein kann ganz schön schwer sein... :-)

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                  #9
                  AW: Anlage Kind

                  na, das ist aber ma ne schwere geburt ;-)

                  beide kinder zu je 0,5 ist ja korrekt, das ist schliesslich auch nicht ihr anteil, sondern eigentlich der ihrer frau, da sie die leibliche mutter ist.

                  in der ZUSAMMENveranlagung kommt es somit beiden ehegatten zu gute.
                  die anlage Kind fuellen sie zuletzt ja auch nicht fuer sich allein aus, sondern in der zusammenveranlagung fuer sich UND ihre Frau.

                  und wer das kindergeld in welcher höhe tatsaechlich ausgezahlt bekommt, darauf kommt es nicht an (oftmals verrechnung mit unterhaltsanspürchen etc.) nur der anspruch zaehlt.

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                    #10
                    AW: Anlage Kind

                    Vielen Dank für Ihre Geduld und Auskünfte!
                    Schönen Abend noch...

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