Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ich beziehe eine Rente aus Frankreich. Wo muss ich die angeben?
In der Anlage R kann ich keine ausländischen Renten eintragen.
Wie kommen sie denn auf diese Ansicht ? In der Anlage R für 2009 wird gar nicht nach inländischen oder außerirdischen Renten unterschieden, französische Rente ist also eintragbar. In der Anlage R für 2010 gibt es in Zeile 4 und 14 sogar ein eigenes Ankreuzfeld dafür.
Unabhängig davon aber ist natürlich die Vorfrage zu prüfen, um welche Rentenart es sich konkret handelt und wie die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich zu behandeln ist. Wäre diese nämlich steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, hätte sie in der tat in der Anlage R nichts zu suchen, sondern in der Anlage AUS auf Seite 2.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar