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Student - Anwartschaft auf Alterversorgung

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    Student - Anwartschaft auf Alterversorgung

    Moin moin,

    ich bin Student und arbeite nebenbei auf freiberuflicher Basis (ich stelle Rechnungen ohne MwSt aus) als Softwareentwickler. Da ich bei dieser Tätigkeit "zu viel" verdiene musste ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern (anstatt weiterhin über meine Mutter versichert zu sein). Diese Beiträge möchte ich nun in meiner Steuererklärung 2010 steuerlich geltend machen.

    Ich habe die Summe aller in 2010 gezahlten Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18 eingetragen. Zusätzlich habe ich in Zeile 11 ein Kreuz bei Nein gemacht und mich in Zeile 53 als Student von der Rentenversicherungspflicht befreit.

    Nun meckert Elster, dass ich in Zeile 54 keine Angabe gemacht habe. Ich kann jedoch mit dieser Angabe nichts anfangen und habe auch über Suchen im Netz nichts herausfinden können, was mich auf den richtigen Weg hätte führen können.

    Habe ich nun also eine Anwartschaft auf Altersversorgung, oder nicht?

    Gruß
    btk

    #2
    AW: Student - Anwartschaft auf Alterversorgung

    Zitat von btk Beitrag anzeigen
    ...und mich in Zeile 53 als Student von der Rentenversicherungspflicht befreit...
    ich habe mich als student auch gern selbst von allen lästigen pflichten befreit, aber ob das so richtig ist? ;-)

    was ich damit sagen will: man kann sich das ja nicht nach Lust und Laune aussuchen. grundsätzlich sind studenten rentenversicherungspflichtig, das kreuz gehört da also nicht hin.

    Kommentar


      #3
      AW: Student - Anwartschaft auf Alterversorgung

      So, nachdem mich Falzo ein wenig wuschig gemacht hat, habe ich mich bezüglich der Rentenversicherungspflicht noch einmal genauer informiert. Hier nun die Infos direkt vom Deutschen Rentenversicherung Bund:

      1. Es wird prinzipiell unterschieden, ob ein Student als Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist oder nicht. Hierbei macht schon das Tätigkeitsfeld einiges aus. So sind z.B. Lehrer, Trainer, etc. rentenversicherungspflichtig. Ich als Softwareentwickler / IT-Berater jedoch erstmal nicht.
      2. Besteht eine Scheinselbstständigkeit / arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit, befindet man sich sowieso in einer problematischen Situation, ist zudem aber auch rentenversicherungspflichtig.
      3. Die Zeile 53 in der Anlage Vorsorgeaufwendungen ist für eine explizite Freistellung von der Rentenversicherungspflicht vorgesehen und trifft somit in meinem Fall nicht zu.

      Da ich nun keinen Haken in Zeile 53 machen darf(!), ist auch die Zeile 54 irrelevant.

      Danke fürs Gespräch.
      Gruß
      btk

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