Moin moin,
ich bin Student und arbeite nebenbei auf freiberuflicher Basis (ich stelle Rechnungen ohne MwSt aus) als Softwareentwickler. Da ich bei dieser Tätigkeit "zu viel" verdiene musste ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern (anstatt weiterhin über meine Mutter versichert zu sein). Diese Beiträge möchte ich nun in meiner Steuererklärung 2010 steuerlich geltend machen.
Ich habe die Summe aller in 2010 gezahlten Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18 eingetragen. Zusätzlich habe ich in Zeile 11 ein Kreuz bei Nein gemacht und mich in Zeile 53 als Student von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Nun meckert Elster, dass ich in Zeile 54 keine Angabe gemacht habe. Ich kann jedoch mit dieser Angabe nichts anfangen und habe auch über Suchen im Netz nichts herausfinden können, was mich auf den richtigen Weg hätte führen können.
Habe ich nun also eine Anwartschaft auf Altersversorgung, oder nicht?
Gruß
btk
ich bin Student und arbeite nebenbei auf freiberuflicher Basis (ich stelle Rechnungen ohne MwSt aus) als Softwareentwickler. Da ich bei dieser Tätigkeit "zu viel" verdiene musste ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern (anstatt weiterhin über meine Mutter versichert zu sein). Diese Beiträge möchte ich nun in meiner Steuererklärung 2010 steuerlich geltend machen.
Ich habe die Summe aller in 2010 gezahlten Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18 eingetragen. Zusätzlich habe ich in Zeile 11 ein Kreuz bei Nein gemacht und mich in Zeile 53 als Student von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Nun meckert Elster, dass ich in Zeile 54 keine Angabe gemacht habe. Ich kann jedoch mit dieser Angabe nichts anfangen und habe auch über Suchen im Netz nichts herausfinden können, was mich auf den richtigen Weg hätte führen können.
Habe ich nun also eine Anwartschaft auf Altersversorgung, oder nicht?
Gruß
btk
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