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Umzugskostenspauschale bei Zweitwohnung

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    Umzugskostenspauschale bei Zweitwohnung

    Hallo,

    ich habe hier einen komplizierten Fall.

    ich bin verheiratet, und habe ein Kind. Im letzten Jahr 2010 hatten wir drei Umzüge mit zwei Doppelte Haushaltführungen (DH).
    Ich weiß nicht ob die Kosten für meine zwei privaten Umzüge als Abzug als sonstige Umzugskosten mit Pauschal in der Werbungkosten anerkannt werden. Alle Umzüge haben wir selber oder mit Hilfe von Freunden ausgeführt und haben deshalb keine Nachweise. Ich habe gelesen, dass ohne Nachweise nur Pauschal geht.

    Phasen der DH-Führungen
    1) 01.01.2010 - 15.07.2010 Ehefrau arbeitet in A, Hauptwohnung der Familie in A, Ehemann ist berufstätig in B, somit Zweitwohnung in B. (Dieser DH ist seit letztem Jahr fortgeführt)

    2) 15.07.2010 - 31.10.2010 Auflösung der Wohnung in A, nur eine Hauptwohnung in B

    3) 01.11.2010 bis 31.12.2010: Durch Arbeitgeberwechsel nach A wurde DH gegründet, Familie bleibt in der Hauptwohnung in B. (wie Ihr seht, wir ziehen um den Kreis um :-))

    Umzüge
    1) im April 2010 Umzug der Zweitwohnung innerhalb des Orts B, weil die alte Wohnung überall verschimmelt wurde (Wohnung direkt am See, hohe Feuchtigkeit und keine Isolierung an den Wänden)

    -MEINE FRAGE-> Betrifft nur den Ehemann und eher aus privaten gesundheitlichen Gründen, ich weiß nicht ob ich die Kosten für diesen Umzug als Werbungkosten mit dem Umzugskostenpauschale für verheirateten + 1 Kind angeben kann?

    2) Im August 2010 ziehen meine Frau + Kind nach B, somit haben wir den DH aufgelöst.

    -MEINE FRAGE:-> Kann ich unter Anlage N (Ehefrau)/Werbungskosten die Umzugskostenpauschale für verheirateten + 1 Kind angeben?

    3) Ende Oktober 2010 bin ich wegen Arbeitgeberwechsel nach A umgezogen. Wegen Schwierigkeit mit der Wohnungssuche bleibt meine Familie vorläufig in der Hauptwohnung in B. Somit mußten wir wieder einen DH gründen.

    -MEINE FRAGE:-> Dieser Umzug ist sicherlich als Werbungskosten absetzbar, weil er aus berufliche Veranlassung ist. Aber ich weiß nicht ob ich den Umzugskostenpauschale für verheirateten + 1 Kind angeben kann?

    Meine Fragen drehen nur um die Überlegung zur Wahl der Pauschaltarife. Weil der Umzug nur einen Ehepartner aber nicht die ganzen Familie trifft.

    Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich erklärt. Ich bedanke mich sehr für Eure Antworte.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Umzugskostenspauschale bei Zweitwohnung

    Ich denke, es ist keine unzulässige Steuerberatung, Abschn. 9.11 Abs. 9 LStR 2010 zu zitieren: "Der Nachweis der Umzugskosten i.S.d. § 10 BUKG ist notwendig bei einem Umzug anlässlich der Begründung, Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung, weil hierfür die Pauschalierung nicht gilt".

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      #3
      AW: Umzugskostenspauschale bei Zweitwohnung

      vielen Dank an Euch für die Hilfe.

      Viele Grüße
      Huong

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