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einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

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    einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

    Hallo zusammen,

    mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung und hätte hierzu folgende Fragen:

    1. In welchem Feld kann ich die Telefonkostenpauschale von 20€ angeben?
    2. Benötige ich Nachweise für Depotgebühren und Kontoführungsgebühren?
    3. In welchem Feld kann ich Spenden an Organisationen wie z.b. Ein Herz für Kinder angeben?
    4. In welchem Feld kann ich eine private Altersvorsorge die ich bei meiner Bank abgeschlossen habe angeben?
    5. Wo kann ich vermerken, dass ich im Jahr 2010 bis Dezember eine andere Adresse hatte also auch die Entfernung zur Arbeitsstelle eine andere war?
    6. Kann ich die Hausratsversicherung von der Steuer absetzten? Wenn ja in welchem Feld?
    7. In welchem Feld kann ich Steuerberatungskosten angeben?
    Schon mal vielen vielen Dank für Eure Antworten.

    Viele Grüße

    #2
    AW: einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

    1. In welchem Feld kann ich die Telefonkostenpauschale von 20€ angeben?
    -> EIGENTLICH gibt es dafür keine Pauschale. Wenn aber Kosten angefallen sind, dann in Zeile 48.
    2. Benötige ich Nachweise für Depotgebühren und Kontoführungsgebühren?
    -> Nein.
    3. In welchem Feld kann ich Spenden an Organisationen wie z.b. Ein Herz für Kinder angeben?
    -> Hauptvordruck Seite 2 ab Zeile 49
    4. In welchem Feld kann ich eine private Altersvorsorge die ich bei meiner Bank abgeschlossen habe angeben?
    -> Bei Riester-Rente in der Anlage AV (die ist ausschließlich für Riester da)
    5. Wo kann ich vermerken, dass ich im Jahr 2010 bis Dezember eine andere Adresse hatte also auch die Entfernung zur Arbeitsstelle eine andere war?
    -> Einfach bei Arbeitsstätte (Zeile 32 Anlage N) einmal hinschreiben "von alter Wohnung aus" und einmal "von aktueller Wohnung aus".
    6. Kann ich die Hausratsversicherung von der Steuer absetzten? Wenn ja in welchem Feld?
    -> Nein, das geht leider nicht.
    7. In welchem Feld kann ich Steuerberatungskosten angeben?
    -> Allgemeine Steuerberatungskosten können nicht angesetzt werden. Wenn sich die Steuerberatungskosten auf eine bestimmte Einkunftsart beziehen (z. B. direkte Beratung zu den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), dann jeweils unter den "Sammelfeldern" für nicht näher bestimmte Ausgaben (auf der Anlage N beispielsweise Zeile 48)

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      #3
      AW: einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

      vielen vielen Dank für die schnellen Antworten.

      zu 4.

      ne ist keine Riester-Rente sondern nennt sich Flex-Vorsorge. Zahle ich jeden Monat und kann ich dann ab 67 entweder als Kapitalauszahlung (natürlich mit Zins uns Zinseszins) entgegennehmen oder als monatliche (Zusatz)-Rente.

      Gibt es hierfür eine entsprechendes Feld?

      Danke!!!

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        #4
        AW: einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

        Zitat von shark_1000 Beitrag anzeigen
        Gibt es hierfür eine entsprechendes Feld?
        Nein. . . .

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          #5
          AW: einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

          ok vielen dank, aber kann ich diese art von altersvorsorge überhaupt ansetzten oder nicht?
          wenn ja, wird hierfür eine bescheinigung benötigt und wo könnte ich es dann ins elster-formular eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: einige kurze Fragen zur Werbungskosten etc.

            Zitat von shark_1000 Beitrag anzeigen
            ok vielen dank, aber kann ich diese art von altersvorsorge überhaupt ansetzten oder nicht?
            Ich ging davon aus, dass sich die Antwort hierauf durch die Aussage Nein ergibt.
            Seit 2005 werden nur noch Riester, Rürup und bAV gefördert, maximal für Altfälle in Form von damals bereits bestehenden Verträgen gilt etwas anderes.

            Allerdings ergeben sich u.U. in der Auszahlphase steuerliche Vorteile, indem nicht der volle Ertragsanteil besteuert wird, aber unter welchen Bedingungen dies gilt, darüber hast du dich ja vor Vertragsschluss sicher informiert.

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