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Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

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    Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

    Hallo!

    Ich bin im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärterin) und habe eine Frage zu der Festsetzung der Einkommens- und Kirchensteuer.

    Letztes Jahr wurden von meinen 100% gezahlten Beträgen der Lohnsteuer und der Kichensteuer als Festsetzungsbetrag in der Berechnung ca. 8% ermittelt. Dieses Jahr sind es 86%.

    Woran kann das liegen? Die Besoldung hat sich nicht verändert und auch die entprechend gezahlten Beträge sind ebenfalls ungefähr gleich geblieben (bei der Lohnsteuer ca. 10€ und bei der Kirchensteuer 1€ weniger).

    Gruß
    Siri

    #2
    AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

    wurde 2009 auch das komplette jahr bereits in diesem arbeitsverhältnis gearbeitet?

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      #3
      AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

      Ja. Das ist ein duales Studium. Ich habe im August 2008 angefangen und bin dieses Jahr im Juli fertig. Also 2009 und 2010 durchgehend in diesem Dienstverhältnis!

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        #4
        AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

        wenn es auch nicht an unterschiedlich hohen geltend gemachten werbungskosten liegen kann, bleiben hoechstens noch die vorsorgeaufwendungen, wobei sich die frage stellt, wie sie krankenversichert sind?
        wir hatten hier zB bereits den fall das bei freier heilfuersorge durch den wegfall der vorsorgepauschale unterschiede entstehen könne.
        oder wurde die anlage vorsorgeaufwand vielleicht versehentlich gar nicht ausgefuellt?

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          #5
          AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

          Doch, sie wurde ausgefüllt. Ich bin Privatversichert, da ich zu 50% Beihilfeberechtigt bin. Daher habe ich in Zeile 11 das Kreuz bei "Ja" gemacht, ebenso habe ich in Zeile 51 das Kreuz bei "Ja" gesetzt. Im Gegensatz zum letzten Jahr, wird nun allerdings von mir verlangt, auch ein Kreuz in Zeile 54 und 55 zu setzen.

          Bzgl. der Krankenversicherung habe ich von dieser sogar ein Schreiben erhalten, in der die Beträge für die Zeilen 31 und 32 angegeben werden.

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            #6
            AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

            dann hilft wohl nur beide erklärungen mit elster zu berechnen und die berechnungen punkt fuer punkt zu vergleichen, um zu sehen, an welcher stelle der unterschied entsteht.

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              #7
              AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

              Hm, das hab ich schon gemacht....

              Aber trotzdem Danke :-)

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                #8
                AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

                Zitat von Siri2485 Beitrag anzeigen
                Hallo!

                Ich bin im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärterin) und habe eine Frage zu der Festsetzung der Einkommens- und Kirchensteuer.

                Letztes Jahr wurden von meinen 100% gezahlten Beträgen der Lohnsteuer und der Kichensteuer als Festsetzungsbetrag in der Berechnung ca. 8% ermittelt. Dieses Jahr sind es 86%.

                Woran kann das liegen? Die Besoldung hat sich nicht verändert und auch die entprechend gezahlten Beträge sind ebenfalls ungefähr gleich geblieben (bei der Lohnsteuer ca. 10€ und bei der Kirchensteuer 1€ weniger).

                Gruß
                Siri
                Respekt Falzo, dass du daraus verstanden hast, worum es hier geht.

                Ich verstehe es leider nicht.

                Wovon wurden die 8 % bzw. 86 % berechnet und wobei?

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                  #9
                  Es kann ja durchaus was im Vorjahr verkehrt gelaufen sein. Etwa, dass ein Bearbeiter durch Eingabe einer Kennziffer an Stelle der Grundtabelle für Einzelveranlagungen die Splittingtabelle gewährt hat (Folgejahr nach dem Tod eines Ehegatten).

                  War sowohl 2009 als auch 2010 in der Berechnung der Steuer die "Grundtabelle" im Steuerbescheid?

                  Außerdem noch denkbar - Verlustvorträge, die in 2009 abgezogen worden sind. Aber auch diese sollten entsprechend im Bescheid zu finden sein (nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte).

                  ...Wovon wurden die 8 % bzw. 86 % berechnet und wobei? ...
                  Ich verstehe das so: Von 1.000 € gezahlter Steuer wurde im letzten Jahr nur 80 € tatsächlich festgesetzt. Dieses Jahr sind 860 € festgesetzt worden.

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                    #10
                    AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

                    Ja, die Berchnung der bzgl. der Festsetung ist genau so erfolgt wie in deinem Beispiel.

                    Ich bin jetzt beide Erklärungen noch einmal Schritt für Schritt durchgegangen und ich kann keinen Unterschied, bzgl. Angaben die ich gemacht habe, feststellen. Ich verstehe das nicht.... ich denke ich werde morgen mal beim FA anrufen.

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                      #11
                      AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

                      nicht die eigene erklärungen vergleichen, sondern die berechnungen dazu! ;-)

                      in elsterformular gibt es einen menüpunkt der einem eine steuerberechnung in pdf-form erzeugt, darin steht detailliert, welche kosten wo und wie vom einkommen abgezogen werden und wie der rest zu versteuern ist etc. hierbei würde auch auffallen, wenn das programm einen anderen wert berechnet, als hinterher im bescheid steht und man könnte mit dem bescheid abgleichen, wo das finanzamt evtl. abgewichen ist.

                      @sabre: ich habe einfach mal vermutet wie das gemeint sein könnte (im ergebnis das was aron schon schrieb) wenig aussagen und mehr gegenfragen formuliert, um auf den klärenden moment zu vertrauen ;-)

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                        #12
                        AW: Festsetzung Einkommens- und Kirchensteuer

                        Ich tippe mal glaskugelmäßig wirklich auf die Vorsorgeaufwandproblematik, denn ein Anwärter findet sich m.E. krankenversicherungstechnisch quasi so irgendwie zwischen "normalem" Beamten und Beamter mit freier Heilfürsorge:

                        Für 2009 (Vorjahr) gab es ja keine Probleme, da es sowohl im Lohnsteuerabzug als auch im Veranlagungsverfahren die Vorsorgepauschale gab.

                        Für 2010 wird der Arbeitgeber dann im Lohnsteuerabzug dann die Vorsorgepauschale angesetzt haben. Im Veranlagungsverfahren gibt es diese ja nicht mehr, sondern es kommt auf die tatsächlich gezahlten Beträge an. Da ein Anwärter vermutlich noch eher wenige Versicherungen abgeschlossen hat und die privaten Krankenversicherungen die Anwärter mit niedrigen Kampfprämien ködern (noch dazu muss ja nur das versichert werden, was die Beihilfe nicht abdeckt) und davon ja nur ein Teil zur Basisversorgung zählt, können da keine großen Beträge rauskommen, die dadurch ggf. die Vorsorgepauschale aus dem Lohnsteuerabzug unterschreitet.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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