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Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

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    Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

    Guten Tag,

    leider bekomme ich bei meiner Steuererklärung (Zusammenveranlagung) immer folgenden Abbruch-Hinweis:
    "Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

    Erklärt habe ich folgende Daten:

    Kind 1:
    Identifikationsnummer: angegeben
    Geburtsdatum: xx.xx.1985
    Anspruch auf Kindergeld für 2010: 2.208€
    Wohnhaft: Inland; 01.01.2010-31.12.2010
    Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann: leibliches Kind
    Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau: leibliches Kind
    Das Kind befand sich in Hochschulausbildung: Name_Hochschule; 01.01.2010-31.12.2010
    Bruttoarbeitslohn: 23.03.-22.07.; 1.600€

    Kind 2:
    Identifikationsnummer: angegeben
    Geburtsdatum: xx.xx.1986
    Anspruch auf Kindergeld für 2010: 0€
    Wohnhaft_1: Inland; 01.01.2010-30.09.2010
    Wohnhaft_2: Inland; 01.10.2010-31.12.2010 (Umzug)
    Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann: leibliches Kind
    Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau: leibliches Kind
    Das Kind befand sich in Hochschulausbildung_1: Name_Hochschule; 01.01.2010-30.09.2010 (Bachelor-Studium)
    Das Kind befand sich in Hochschulausbildung_2: Name_Hochschule; 01.10.2010-31.12.2010 (Master-Studium)
    Bruttoarbeitslohn_1: 01.01.-28.02.; 5.199€
    Bruttoarbeitslohn_2: 01.03.-12.03.; 1.151€
    Bruttoarbeitslohn_3: 01.07.-30.09.; 1.500€
    Bruttoarbeitslohn_4: 01.10.-31.12.; 4.800€


    Ich danke für Ihre Hilfe im Voraus. :-)
    Zuletzt geändert von Polini Master; 18.05.2011, 20:41.

    #2
    AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

    Wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht, dann gibt's auch keinen Kinderfreibetrag.

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      #3
      AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

      Auch nicht für "Kind 1"?
      Zuletzt geändert von Polini Master; 18.05.2011, 21:46.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

        Zumindest nicht für Kind 2.

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          #5
          AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

          Zumindest nicht für Kind 1, da das Kind in 2010 25 Jahre alt wird. Je nachdem, wann muss auch dort das Kindergeld gekürzt werden (oder es muss ggf. der Zeitraum der Wehrpflicht / des Zivildienstes eingetragen werden).

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            #6
            AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

            Das für Kind 2 kein Anspruch auf Kindergeld besteht ist mir klar. Daher habe ich dort auch eine "0" eingetrage. Hoffe dass das so korrekt ist.
            Oder muss ich Kind 2 komplett weglassen?

            Danke für den Tipp bei Kind 1, Sabre. Werde nachher mal den Zeitraum seines abgeleisteten Zivildienstes eintragen und gucken ob der Abbruch-Hinweis dann verschwindet.

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              #7
              AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

              Wenn Sie für das zweite Kind keinen Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag mehr haben, können bzw. sollten Sie es auch komplett weg lassen.

              Dabei werden garantiert weniger Fehlermeldungen angezeigt.

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                #8
                AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweis

                Danke für den Hinweis.

                Ich werde Ihren Ratschlag heute Abend ebenfalls berücksichtigen.

                Über das Ergebnis werde ich Sie dann informieren.

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