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Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

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    Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

    Hallo,

    kann ich die Entfernungspauschale absetzen, wenn ich nur öffentliche Verkehrsmittel nutze?
    Die PLausiprüfung sagt, ich muss bei Anlage N, Zeile 31 entweder PKW oder Dienstwagen enkreuzen, von öffentlichen keine Rede. Heißt das, dann kann ich es nicht absetzen?

    Lg
    Jule

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

    Hallo Jule,

    >>>Die PLausiprüfung sagt, ich muss bei Anlage N, Zeile 31 entweder PKW oder Dienstwagen enkreuzen, von öffentlichen keine Rede.

    Du musst sowohl das Kreuz und das Kfz-Kennzeichen als auch den Wert in Kennziffer 68* weglassen (wie fast immer bei Elster: auch keine Null), dann klappt es.

    MfG Stefan

    *für den Fall, dass du die Finanzamtskennziffern nicht eingeblendet hast: 68 ist das oberste Kilometerfeld auf der rechten Seite.
    Zuletzt geändert von reckoner; 19.05.2011, 09:19.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

      Du kannst sie sogar ansetzen, wenn du täglich 300 km von und zur Arbeit gelaufen bist. Ob du dabei die Schuhsohlen ersetzt (= Kosten entstehen) oder nicht, ist egal.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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