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Auswärtstätigkeit/Fahrtkosten Eintragung unterschiedlicher Entfernungen

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    Auswärtstätigkeit/Fahrtkosten Eintragung unterschiedlicher Entfernungen

    Guten Tag,

    habe leider folgendes Problem
    Unter Auswärtstätigkeiten habe ich einen Lehrgang (bin Soldat) angegeben!
    Für die Fahrtkosten hatte ich jetzt erstmal die Hin- und Rückfahrt von meinem Dienstort zum Lehrgangsort angegeben mit der entsprechenden km Angabe.
    Da der Lehrgang sich aber über 2 Monate erstreckte will ich jetzt auch noch die Fahrten vom Lehrgangsort zu meiner Wohnung (liegt nicht in der nähe meiner Dienstortes) angeben.
    Allerdings gibt es dafür kein passendes Feld! Was nun?
    Desweiteren wurde mir von Seiten der Bundesehr die Kosten 220€ für eine Bahn Card 50 für das Jahr 2010 erstattet, dadurch habe ich bei allen fahrten nur die Hälfte der Reisekosten bekommen, muß ich das irgendwo in der Steuererklärung angeben, wenn ja wo, da ich sonst ja zu meinem Vorteil eine höhere Differnez zwischen Fahrtkosten und den Rückerstattungen durch die Bundeswehr verbuchen kann.
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    mfg

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit/Fahrtkosten Eintragung unterschiedlicher Entfernungen

    Hallo,

    die Kosten für die Auswärtstätigkeit sind in den entsprechenden Unterpunkten der Anlage N einzutragen (1. Auswärtstätigkeit, 2. Auswärtstätigkeit ...). Dort finden Sie auch Eintragungsmöglichkeiten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Ausbildungsort.

    Wenn die Bahncard nur für die Dienstreisen gentzt wird, können Sie die Erstattung in Zeile 51 der Anlage N eingetragen werden. Wenn Sie die Bahncard auch nutzen, um von Ihrer Wohnung zu Ihrer normalen Arbeitsstätte zu fahren, dann müssen Sie die Aufwendungen in Zeile 40 eintragen.

    Ggf. sind die Erstattungen aufzuteilen, wenn die Bahncard für beides genutzt wird.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit/Fahrtkosten Eintragung unterschiedlicher Entfernungen

      Danke für die Antwort
      Konnte dank ihrer Hilfe die Bahncard jetzt in die Steuererklärung einbringen.
      Das Problem mit der Auswärtstätigkeit bleibt allerdings bestehen, denke ich habe mich etwas umständlich ausgedrückt.
      Habe die Auswärtstätigkiten schon unter den Werbungskosten Auswärtstätigkeit eingetragen,
      problem ist hierbei das bei Fahrtkosten für Strecken ohne Sammelbeförderung nur eine km Angabe je fahrt gemacht werden kann, in meinem Fall sind das 817km die ich für die Hin- und Rückreise von meinem Arbeitsplatz zum Lehrgangsort angegeben habe.
      Da der Lehrgang aber 2 Monate dauerte bin ich an einigen Wohenenden noch vom lehrgangsort zu meiner Wohnung gefahren sind dann 550km, wie trage ich diese fahrten denn jetzt ein?? da mir ja nur ein Feld mit der einzutragenenden zurückgelegten Strecke sowie Anzahl der Fahrten zu Verfügung steht, was ich ja wie beschrieben bereits genutzt habe!

      mfg

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