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Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

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    Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

    Hallo an die Experten.Habe grade eben meinen Bescheid bekommen.Die wollen schlanke 1195 € von mir zurückerstattet bekommen.Nun ist mir aufgefallen dass dich die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen habe.Mache ich die hinzu kommt ne ganz andere Summe raus.
    Wie ist das wenn man diese Anlage vergisst?
    Merken die das und fügen Sie ein oder lassen die es einfach mal so laufen?

    Paar Facts.
    Zusammenveranlagung
    Ich Klasse 3 und meine Frau Klasse 5
    Jahresverdienst brutto ich 37597 € meine Frau 13669€.Ein Kind ist vorhanden.

    Festgesetzt wurden laut Bescheid 6136,00€.
    Entrichtet wurden 5074,00€.Sogar Soli und Kirchensteuer soll ich nachzahlen.

    Kann sich jemand meines Falles annehmen?Gebe auch einen aus.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

    Das Finanzamt wird von sich aus nicht tätig. Sie müssen gegen den Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch einlegen und die ausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand oder die Daten dazu als Einspruchsbegründung einreichen. Eine nochmalige Übermittlung der elektronischen Daten bringt nichts, da diese in Berichtigungsfällen nicht eingelesen werden können. Der Einspruch muss formlos - also als Brief oder zur Niederschrift im Kundenzentrum - gemacht werden. Mit dem Einspruch stellen Sie am Besten einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, damit Sie die angeforderte Nachzahlung vorerst nicht entrichten müssen.
    Zuletzt geändert von ; 19.05.2011, 19:31.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

      Zitat von ErsterAbonnent Beitrag anzeigen
      Hallo an die Experten.Habe grade eben meinen Bescheid bekommen.Die wollen schlanke 1195 € von mir zurückerstattet bekommen.Nun ist mir aufgefallen dass dich die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen habe.Mache ich die hinzu kommt ne ganz andere Summe raus.
      Wie ist das wenn man diese Anlage vergisst?
      Merken die das und fügen Sie ein oder lassen die es einfach mal so laufen?

      Paar Facts.
      Zusammenveranlagung
      Ich Klasse 3 und meine Frau Klasse 5
      Jahresverdienst brutto ich 37597 € meine Frau 13669€.Ein Kind ist vorhanden.

      Festgesetzt wurden laut Bescheid 6136,00€.
      Entrichtet wurden 5074,00€.Sogar Soli und Kirchensteuer soll ich nachzahlen.

      Kann sich jemand meines Falles annehmen?Gebe auch einen aus.
      Wie schon ausgeführt, Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist u. Aussetzung beantragen.
      Das FA wird vermutlich von Amts wegen nur die Sonderausgaben berücksichtigt haben, die elektronisch vom Arbeitgeber bzw. Versicherer übermittelt wurden, also z.B. Beiträge die auf der Lohnbescheinigung aufgeführt sind.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

        Danke für euer schnelles Feedback.Also wenn ich euch richtig verstehe kommt euch das auch etwas viel vor.Frage mich wie mir das passieren konnte.Wie kann man sowas vergessen.

        Gruss Andy
        Zuletzt geändert von ErsterAbonnent; 19.05.2011, 21:31.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Eine nochmalige Übermittlung der elektronischen Daten bringt nichts, da diese in Berichtigungsfällen nicht eingelesen werden können.
          Grundsätzlich ist das schon möglich - allerdings nur nach Schätzungen zu empfehlen, da nicht nur die Unterschiede eingepflegt werden, sondern alle bisherigen Daten überschrieben werden.

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

            Moin.Werde übers Wochenende alles fertig machen.Wohne 3 Minuten vom FA entfernt.

            Gruss und schöpnes Wochenende

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

              Ich nochmal.Soll ich Einspruch einlegen oder Antrag auf schlichte Ändernung?

              Gruss Andy

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

                Hallo,

                >>>Ich nochmal.Soll ich Einspruch einlegen oder Antrag auf schlichte Ändernung?

                Letzteres dürfte ausreichen.

                EDIT: Der Vorteil ist, dass es in der Regel schneller geht. Bei einem Einspruch wird der Fall an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet und dort komplett neu geprüft.
                Weiterhin wird bei einem Antrag auf schlichte Änderung auch nur das jeweilige Detail überarbeitet, beim Einspruch hingegen könnten auch noch andere Fehler entdeckt werden, auch zu deinen Lasten (in einem solchen Fall kann der Einspruch zwar u.U. zurückgenommen werden, dann sind die Vorsorgeaufwendungen aber auch futsch;-).

                MfG Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 21.05.2011, 11:43.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>Ich nochmal.Soll ich Einspruch einlegen oder Antrag auf schlichte Ändernung?

                  Letzteres dürfte ausreichen.

                  ... Bei einem Einspruch wird der Fall an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet und dort komplett neu geprüft...

                  MfG Stefan
                  Bei uns im Amt kriegt der Bearbeiter den Einspruch auf den Tisch u. nur wenn keine Abhilfe möglich ist u. der Einspruch nicht zurückgenommen wird, gehts an die RB-Stelle.

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