Hallo,
ich bin neu hier, kenn mich noch nicht aus, sorry für solche Fragen.
Mache jetzt zum ersten Mal Steuererklärung.
So weit ich weiß, ist es ja möglich, Steuererklärung vier Jahre rückwirkend abzugeben.
Daher mein Anliegen:
Ich habe mir Ende 2008 ein Notebook für die Abschlussprüfung für 649 € gekauft.
Die Prüfung fand aber im Januar 2009 statt.
1. Kann ich Das Notebook noch absetzen? Wenn ja, dann muss ich es doch mit
dem 2008er Formular machen, oder geht es auch mit 2009er!?
Kann nämlich nur Einkommensteuererklärung 2009/10 erstellen.
2. Muss ich den Kassenzettel/bon als Nachweis einfügen? wo?
3. Falls es doch mit dem 2009er Formular geht, ist es in Anlage N anzugeben
(Zeile 43: Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel)?
4. Wenns funktioniert, würde ich dann die volle Summe zurückbekommen oder nur einen Teil?
Wäre nett, wenn ich darauf Antworten bekommen würde
ich bin neu hier, kenn mich noch nicht aus, sorry für solche Fragen.
Mache jetzt zum ersten Mal Steuererklärung.
So weit ich weiß, ist es ja möglich, Steuererklärung vier Jahre rückwirkend abzugeben.
Daher mein Anliegen:
Ich habe mir Ende 2008 ein Notebook für die Abschlussprüfung für 649 € gekauft.
Die Prüfung fand aber im Januar 2009 statt.
1. Kann ich Das Notebook noch absetzen? Wenn ja, dann muss ich es doch mit
dem 2008er Formular machen, oder geht es auch mit 2009er!?
Kann nämlich nur Einkommensteuererklärung 2009/10 erstellen.
2. Muss ich den Kassenzettel/bon als Nachweis einfügen? wo?
3. Falls es doch mit dem 2009er Formular geht, ist es in Anlage N anzugeben
(Zeile 43: Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel)?
4. Wenns funktioniert, würde ich dann die volle Summe zurückbekommen oder nur einen Teil?
Wäre nett, wenn ich darauf Antworten bekommen würde
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