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Kapitalertragssteuer-Erstattung

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    Kapitalertragssteuer-Erstattung

    Hallo,
    mir wurde auf dem Bausparvertrag Kapitalertragssteuer und Solizuschlag belastet, da der Freistellungsbetrag zu niedrig war. Über die EST-Erklärung bekomme ich den Betrag wieder. Und das ist der springende Punkt: wo gebe ich das ein? Habe mir die Anlage KAP bereits angeschaut. Komme da aber auch nicht weiter. Da ich innerhalb der Freibeträge liege, war die KAP für mich bislang ohne Bedeutung.
    Gruß JuMa

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

    Hallo JuMa,

    du solltest von der Bausparkasse eine Streuerbescheinigung bekommen haben, und da steht in der Regel alles drauf, also was eingetragen werden muss und wohin es gehört (incl. Zeile 14!!!), einfach übernehmen. Bei Standard-Bausparen sollten das imho nur die Zeilen 7, 14, 49 und 50 sein.

    Weiterhin wählst du den Antrag gem. Zeile 5 und trägst in Zeile 14a!!! die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge bei anderen (nicht erklärten) Banken ein. Hast du keine weiteren Kapitalerträge, so trägst du in Zeile 14a Null ein.
    Achtung: Es gilt jeweils nicht der Freistellungsauftrag, sondern der wirklich verbrauchte Teil davon (laut Steuerbescheinigung für Zeile 14/14a).

    Solange du insgesamt nicht über 801/1602 Euro liegst (u.U. sogar noch etwas mehr, Stichwort: Härtefallregelung), bekommst du sämtliche abgeführte Steuern erstattet.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

      Hallo reckoner,
      vielen Dank für deine Hilfe.

      Gruß JuMa

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        #4
        AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

        Ich hatte auch das Problem, daß mein Freistellungsauftrag zu niedrig war und mir deshalb Kapitalertragssteuer abgezogen wurde. Diese habe ich jetzt in der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben. Ich hatte insgesamt 688,-- Euro Zinsen, davon wurde bei der Steuerberechnung ein Freibetrag von 520,-- Euro abgezogen und für die restlichen 168,-- Euro ein Betrag von 39,-- Euro Steuer angesetzt.
        Aber der Sparerfreibetrag ist doch eigentlich für Ehepaare 1.602,-- Euro - warum wurden bei mir nur 520,-- Euro berücksichtigt?

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          #5
          AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

          Hallo,

          zusätzliche Kapitalerträge, die nicht in der Anlage KAP aufgeführt wurden. Auch beim Ehemann.
          Ist aber im Bescheid ersichtlich, bitte genau durchlesen.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

            Sorry, aber die Antwort verstehe ich nicht?!

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              #7
              AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

              Sorry, aber die Antwort verstehe ich nicht?!

              Hallo tinchen092009,

              Sie fragen: warum wurden bei mir nur 520,-- Euro berücksichtigt?

              Antwort:

              weil der Freistellungsauftrag zu niedrig war. Sie hätten 688 € oder mehr
              bei dem Freistellungsauftrag angeben müssen.

              Wie FIGUL bereits erklärte, wurden von Ihnen in der Anlage KAP keine
              vollständigen Angaben gemacht.

              gez. Hagen - Gronert

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                #8
                AW: Kapitalertragssteuer-Erstattung

                Hallo tinchen092009,

                was hast du denn in Zeile 14 und 15 angegeben?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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