Kann man eine Autoreparaturrechnung nach Einbruch absetzten. Keine Kaskoversicherung, also selber volle Kosten bezahlt. Musste auch einen Leihwagen mieten, damit ich zur Arbeit kommen konnte. Mietwagenkosten vielleicht auch absetztbar? Schaden ca. 900 €. Wenn ja, wären das Werbungskosten?
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Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
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AW: Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
Zitat von mia1984 Beitrag anzeigenKann man eine Autoreparaturrechnung nach Einbruch absetzten. Keine Kaskoversicherung, also selber volle Kosten bezahlt. Musste auch einen Leihwagen mieten, damit ich zur Arbeit kommen konnte. Mietwagenkosten vielleicht auch absetztbar? Schaden ca. 900 €. Wenn ja, wären das Werbungskosten?
für den Standardfall gilt:
sofern Sie das Auto für Wege zwischen Wohnung u. regelmäßiger Arbeitsstätte nutzen, sind durch die Entfernungspauschale sämtliche Kosten abgegolten § 9 (2) 1 EStG, auch die eines Diebstahls (vgl. BMF v. 31.08.2009 Tz. 4, S.2).
Ansonsten müsste man, wie reckoner ausgeführt, nähere Infos haben.Zuletzt geändert von pa84347; 22.05.2011, 10:09.
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AW: Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
Hallo,
>>>das Auto stand zu Hause.
dann ist es wie von pa84347 beschrieben, die Kosten sind mit der Pendlerpauschale abgegolten.
Gab es denn keine Versicherung? Denn wenn doch, dann ist die Frage, warum sie nicht für den Schaden aufkommt.
Eventuell könnten es dann auch außergewöhnliche Belastungen sein (Stichwort: Wiederbeschaffungskosten), aber eher unwahrscheinlich.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
zum Verlust von Wirtschaftsgütern hat sich der BFH schon mal beschäftigt. Der entsprechende Text mit Fundstelle zum Urteil nachstehend:
Bei einer nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ist auch das Abstellen des Pkw vor der eigenen Wohnung nicht privat veranlasst, weil die als steuerrechtlich bedeutungslos zu wertende ganz geringfügige Nutzung zu privaten Zwecken bei der gebotenen typisierenden Beurteilung außer Betracht bleiben muss (BFH Urteil vom 29.4.1983, VI R 139/80, BStBl II 1983, 586). Das Abstellen des Pkw über Nacht vor der eigenen Wohnung ist von der fast ausschließlich beruflichen Nutzung mit umfasst. Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Schadensereignis ausnahmsweise dem privaten Bereich zuzuordnen ist, dann sind die Aufwendungen gem. § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar.
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AW: Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Eventuell könnten es dann auch außergewöhnliche Belastungen sein (Stichwort: Wiederbeschaffungskosten), aber eher unwahrscheinlich.
MfG Stefan
ich kann mich irren, aber steht dem nicht die R 33.2 Nr.1 EStR entgegen? "Sie müssen einen existenziell notwendigen Gegenstand betreffen - dies sind Wohnung, Hausrat u. Kleidung, nicht aber z.B. ein Pkw oder Garage. Mit dem Pkw erlangt man ja auch einen >Gegenwert< H 33.1-33.4 EStH
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AW: Autoreparatur nach Einbruch absetztbar?
Hallo pa84347,
ja, wahrscheinlich habe ich mich da mal wieder ein bisschen zu weit aus dem Fenster gelehnt (ich schrieb ja auch: eher unwahrscheinlich).
Dafür könnte sprechen, dass ein Auto in bestimmten Fällen die Existenzgrundlage sein kann (ländliche Lage, schlechter ÖPNV).
Dagegen spricht aber schon, dass man bei einem PKW eine Kasko-Versicherung durchaus als üblich und auch zumutbar ansehen kann.
Ich würde es ggf. probieren, aber sicher nicht darauf pochen oder die Anerkennung gar einklagen.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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