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Ausfüllen der Anlage AV

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    Ausfüllen der Anlage AV

    Hallo zusammen,

    ich komme bei der Anlage AV einfach nicht weiter...

    Die Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen die ich von meinem Anbieter bekommen habe war der einfache Part, brauchte man bloß nur abschreiben

    Bei den Angaben 'zusätzlicher Sonderausgabenabzug' habe ich einfach 'Ja' und 'für Beiträge lt. obigen Verträgen', ob das jetzt richtig ist muss ich passen, Elster gab mir auch keine andere Möglichkeit.

    Und jetzt komme ich zu meinem Problem. Ich bin für das Jahr 2010 unmittelbar begünstigt (bin ich das? - kein plan), aber auch hier lässt ELSTER keine andere Wahl zu.

    In der Randnotiz von ELSTER ist erklärt was ich unter 11 - 19 eintragen soll. 11 ist das einzige was zutreffen würde, also suche ich die 'Meldebescheinigung zur Sozialversicherung' raus und stelle fest, da steht kein Betrag drauf den ich eintragen könnte.

    Es steht unter
    Beitragsgruppe KV - 1 allgemeiner Beitrag
    Beitragsgruppe RV - 1 voller Beitrag
    Beitragsgruppe AV - 1 voller Beitrag
    Beitragsgruppe PV - 1 voller Beitrag
    ... usw.

    aber keine Zahlen in Euro die ELSTER gerne hätte?! Wo bekomm ich die jetzt her?

    Über eine Lösung würde ich mich sehr freuen...

    MfG

    #2
    AW: Ausfüllen der Anlage AV

    http://www.rsw-gmbh.de/files/Musterauswertungen/Lohn/LohnMusterMeldungSozvers.pdf

    So, vielleicht vom Layout je nach Lohnprogramm etwas anders, vom Inhalt aber identisch, sieht der Ausdruck der Meldung zu Sozialversicherung aus.
    Und wenn man lange genug sucht, findet man auch das Bruttoentgelt.

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      #3
      AW: Ausfüllen der Anlage AV

      Vielen Danke für den Link!

      Wenn alle Meldebescheinigungen so aussehen würden, dann hätte ich auch bestimmt den Betrag gefunden, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um den Bruttoarbeitsentgeld (volle Euro) handelt. Nur leider kann ich das mit den Meldebescheinigungen zu Sozialversicherung die unser Firma benutzt nicht bestätigen. Gerne versuch ich ein Screenshot anzufertigen.

      MfG

      Kommentar


        #4
        AW: Ausfüllen der Anlage AV

        Dem Arbeitnehmer sind einmal jährlich die an die Sozialversicherung (mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung) übermittelten Daten zu bescheinigen. Dazu gehört auch das Arbeitsentgelt. Theoretisch kann das auch innerhalb der Gehaltsabrechnung erfolgen, z.B. unter der Bezeichnung kumuliertes Sozialversicherungsbrutto.
        Fehlt diese Information, sollte man sich mit seinem AG auseinander setzen.

        Kommentar


          #5
          AW: Ausfüllen der Anlage AV

          Das sozialpflichtige Bruttogehalt und das tatsächliche Bruttogehalt sind in der Regel nicht identisch.
          Viel Glück
          Staubfinger

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