Hallo,ich bin neu in diesem gebiet und habe mal eine frage an euch.ich wollte mit elster die einkommensteuererklärung für 2010 machen.jetzt habe ich für 2010 1 mal kurzarbeitergeld gekriegt,und dieses jahr (2011)für 5 monate.meine frage ist jetzt wenn ich die abschicke ,bin ich dann verpflichet jedes jahr eine zu machen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
frage
Einklappen
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AW: frage
die verpflichtung haengt zunaechst mal an der einkommensersatzleistung.
also wenn sie in mehr als 410 euro kurzarbeitergeld bezogen haben als sonst nichtselbstaendiger arbeitnehmer sind sie zur abgabe verpflichtet.
somit ist vermutlich fuer 2010 und 2011 zwingend eine erklärung abzugeben.
eine weitergehende verpflichtung fuer nachfolgende jahre, in denen diese voraussetzungen nicht vorliegen ergibt sich daraus imho nicht zwangslaeufig. es könnte natürlich sein, das das finanzamt fuer 2012 dann eine steuererklärung anfordert, um zu sehen, ob immer noch einkommensersatzleistungen vorlagen, diese anforderung verpflichtet ebenfalls zur abgabe.
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AW: frage
Hallo king,
>>>ist eine einmalige gewinnbeteiligung absetzbar?
Das verstehe ich jetzt nicht, eine Gewinnbeteiligung ist doch eine Einnahme. Nur Kosten/Zahlungen sind absetzbar.
Oder hast DU die Gewinnbeteiligung gezahlt? Wenn ja, an wen und wofür?
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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