Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe, auf "fachmännischen" Rat.
Im November 2010 wurde eine Direktversicherung abgeschlossen, der Bruttolohn bei der Lst.-Ermittlung entsprechend um den monatlichen Beitrag reduziert, der AG beteiligt sich aber nicht am monatlichen Versicherungsbeitrag, sondern dieser wird vom Nettolohn einbehalten und an die Versicherungsgesellschaft überwiesen.
Die Versicherung hat eine Laufzeit von über 12 Jahren, es besteht Kapitalwahlrecht.
Kann ich in diesem Fall die Aufwendungen für die Beiträge unter den geleisteten Vorsorgeaufwendungen geltend machen (und wenn ja wo) oder ist der steuerliche Vorteil mit der Bruttolohnumwandlung und Ersparnis der Lohnsteuer abgegolten?
Noch eine Frage, in welcher Form erfolgt seitens des AG ein Hinweis auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Hoffe, auf Antwort.
Viele Grüße,
Nasali
ich habe folgende Frage und hoffe, auf "fachmännischen" Rat.
Im November 2010 wurde eine Direktversicherung abgeschlossen, der Bruttolohn bei der Lst.-Ermittlung entsprechend um den monatlichen Beitrag reduziert, der AG beteiligt sich aber nicht am monatlichen Versicherungsbeitrag, sondern dieser wird vom Nettolohn einbehalten und an die Versicherungsgesellschaft überwiesen.
Die Versicherung hat eine Laufzeit von über 12 Jahren, es besteht Kapitalwahlrecht.
Kann ich in diesem Fall die Aufwendungen für die Beiträge unter den geleisteten Vorsorgeaufwendungen geltend machen (und wenn ja wo) oder ist der steuerliche Vorteil mit der Bruttolohnumwandlung und Ersparnis der Lohnsteuer abgegolten?
Noch eine Frage, in welcher Form erfolgt seitens des AG ein Hinweis auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Hoffe, auf Antwort.
Viele Grüße,
Nasali
Kommentar