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Dass ich, wenn ich den Rentenanpassungsbetrag von 2007 weiß, dazu nur die Rentenerhöhung von 2008 addieren muss ist mir soweit klar. Das habe ich aber auch nicht gefragt bzw geschrieben. Geschrieben habe ich, dass ich nur für 2007 auf den gleichen Wert wie der SB komme, wenn ich zu diesem Wert die Rentenerhöhung von 2008 addiere, komme ich nicht auf den gleichen Betrag dender SB für 2008 angegeben habe. Mir geht es schlichtweg darum, ob meine Rechnung anhand der Zahlen aus meinem ersten Beitrag stimmt.
Auch klar ist mir, dass ich den Monatsbetrag nicht einfach mal 12 nehmen kann, was aber auch aus meinem ersten Beitrag ersichtlich ist.
meine Frage bezieht ich ebenfalls auf die Berechnung des Rentenanpassungsbetrags. Was ist wenn die Rente nicht das ganze Jahr gezahlt wurde? Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und bis zum Abschluss Halbwaisenrente bezogen. In den Jahren davor gab es natürlich eine Erhöhung, aber wenn ich den Jahresbetrag vom Vorjahr berechne komme ist z.b. auf 2500. In letzten Jahr habe ich jedoch "nur" die Rente bis zum August bekommen. Wenn ich jetzt die beiden Beträge subtrahiere, wird der Rentenanpassungsbetrag negativ???? Oder muss ich trotzdem für 12 Monate ausgehen?
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