Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenanpassungsbetrag

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenanpassungsbetrag

    Ich weiß, dass es sich um einen Differenzbetrag handelt. Ich habe dazu einige Fragen, da eine Internetrecherche teilweise gegensätzliche Aussagen erbrachte:
    1. Ist er auf dem Rentenbescheid ausgewiesen?
    2. Wenn ja, ist das der Betrag, der als "Steigerungsbeträge der Höherversicherung" ausgewiesen ist?
    3. Oder ist er 0, wenn keine Rentenerhöhung im Vergleich zu Vorjahr erfolgt ist?
    4. oder wenn 1-3 nicht stimmt, wie ermittle ich ihn korrekt?
    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    der rentenanpassungsbetrag ist der betrag, um den sich die rente seit festschreibung des steuerfreien teils erhöht hat, also die summe der jährlichen rentenerhöhung.

    1.) auf dem rentenbescheid steht er imho bisher nicht oder zumindest nicht immer...

    2.) die steigerungsbeträge der höherversicherung sind was anderes.

    3.) es geht nicht nur um die erhöhung zum vorjahr, sondern die summe alle erhöhungen.

    4.) alle rentenerhöhungen zusammenrechnen.

    im prinzip ist es fuer das finanzamt wohl eher nicht so wichtig, ob der betrag ganz korrekt ermittelt wurde, da die daten imho eh mit der meldung durch die rentenversicherung abgeglichen und ggf. korrigiert werden.
    für die eigene berechnung im programm ist der betrag allerdings sehr wichtig, sonst bekommt man ein falsches ergebnis, da der rentenanpassungsbetrag voll versteuert wird und elsterformular nur an Hand dieser angabe zurückrechnen kann, um den korrekten steuerfreien teil der rente zu ermitteln.

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenanpassungsbetrag

      Hallo Hakky,

      die Ermittlung ist einfacher als gedacht:
      Der Rentenanpassungsbetrag ist die _Summe aller sogenannten regelmäßigen Rentenerhöhungen_ ab dem zweiten auf das Jahr des Rentenbeginns folgenden Kalenderjahres.
      Bei sogenannten Bestandsrentnern, welche bereits vor dem 01.01.2005 Rente bezogen, ab dem Kalenderjahr 2006!
      Sie benöten also lediglich Ihren Rentenbescheid des ersten vollständigen Jahres des Rentenbezuges, bzw. als Bestandsrentner aus dem Jahr 2005.
      Wenn Sie nun durch _regelmäßige_ Rentenerhöhungen mehr Rente bezogen haben, ist die Differenz der *Rentenerhöhungsbetrag*.
      Bewahren Sie also bitte dringend diesen Rentenbescheid des ersten vollständigen Jahres des Rentenbezugs, bzw. 2005, auf.
      Er ist Ihre Referenz!
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenanpassungsbetrag

        Danke den Antwortenden - gut erklärt! Doch noch eine dumme Frage. Ist die MONATLICHE Differenz zwischen Rente am 01.01.05 und Rente am 01.01.10 (die Frage bezieht sich auf die Steuererklärung meiner Mutter für 2010) gemeint und damit einzutragen, oder die Differenz auf die JAHRESRENTE (also monatliche Differenz * 12) gemeint?

        Kommentar


          #5
          AW: Rentenanpassungsbetrag

          Einfache Antwort:
          Da Sie eine EinkommensteuerJAHRESerklärung machen, . . . der JAHRESwert.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

          Kommentar


            #6
            AW: Rentenanpassungsbetrag

            Hallo Hakky,

            vereinfacht ziehst du von der aktuellen Jahresrente die Summe der ersten zwölf Rentenzahlungen ab (das muss damals aber kein Kalenderjahr gewesen sein).

            Grob stimmt das, im Detail kommt meist ein etwas höherer Betrag heraus (um so besser).

            Imho ist die Berechnung doch nicht ganz so einfach wie von D. Cremer gesagt. Ich hatte diesbezüglich auch schon ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt, und der konnte das auch nicht richtig erklären, es hieß sogar, dass das auch kein Kollege perfekt könne.
            Der Gesetzgeber hat hier wieder einmal das Pferd von hinten aufgezämt, wie man so schön sagt. Besser wäre sicherlich gewesen, wenn einfach der steuerfreie Anteil der Rente in Euro festgeschrieben worden wäre (den man dann eintragen müsste). Aber nein, es wird andersherum gemacht, von der Rente wird die - fast jedes Jahr andere - kumulierte Erhöhung wieder abgezogen.

            Übrigens ist das Ganze auch eine versteckte Progression, denn bei den 50%, 48%, 46% u.s.w. steuerfreier Rente bleibt es nicht, es wird praktisch immer weniger.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Rentenanpassungsbetrag

              Und noch besser wäre es, wenn der Sockelbetrag 2005
              1. entweder einfach auf dem Rentenbescheid stehen würde ("für Ihre Steuererklärung")
              2. oder gar nicht angeben werden müsste, da der Wert ja dem FA offenbar vorliegt.

              Letztendlich könnte ElFo das sogar selbst berechnen, da die (gesetzlichen) Rentenanpassungen bekannt und für alle gleich sind und der Renteneintritt angegeben werden muss.

              Oder sehe ich das falsch...?

              Kommentar


                #8
                AW: Rentenanpassungsbetrag

                Nun, vielleicht können wir am Montag als Telefonjoker Herrn Hofmann, Tel. 0261 - 4932-36685 von der Oberfinanzdirektion Koblenz anrufen?
                ( http://www.fin-rlp.de/no_cache/home/steuerfachliche-themen/detail/artikel/356/14/index.html )
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rentenanpassungsbetrag

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo Hakky,Imho ist die Berechnung doch nicht ganz so einfach wie von D. Cremer gesagt. Ich hatte diesbezüglich auch schon ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt, und der konnte das auch nicht richtig erklären, es hieß sogar, dass das auch kein Kollege perfekt könne.

                  MfG Stefan
                  Wenn man Bescheid weiß ist es das simpelste der Welt. Einfach eine E-Mail an - drv@drv-bund.de - schicken und die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Vorlage beim FA anfordern. Nicht vergessen Rentendaten aus dem R-Bescheid anzugeben.

                  Darin sind enthalten der Rentenbetrag, Nachzahlungen, - Rentenanpassungsbetrag -, Beitragsanteile zur gesetzl. KV und die Leistungen zur soz. Pflegeversicherung für z.B. 2010 oder 2011. Kommt per Brief und dauert ca. 10 Tage. Dient auch als Beleg für die FA Sachbearbeiter, die damit Probleme haben u n d man muss weder rätseln noch rechnen.

                  Hatte das schon einmal gepostet, nur interessierte sich scheinbar Niemand dafür.

                  bavaro

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Rentenanpassungsbetrag

                    Zitat von bavaro Beitrag anzeigen
                    Hatte das schon einmal gepostet, nur interessierte sich scheinbar Niemand dafür.
                    Hallo Bavaro,
                    stimmt nicht so ganz:
                    Immerhin haben 433 LeserInnen Ihren wertvollen Beitrag vom 28.01.2011 gelesen.
                    ( https://www.elster.de/anwenderforum/showpost.php?p=118226&postcount=4 )
                    Solche Beiträge machen den Wert dieses Forums aus.
                    Leider wird er aber noch nicht gefunden, wenn man den 70 am häufigsten gesuchten Stichworten folgt

                    EDIT
                    Ganz genau auf den Punkt:
                    https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-rentenversicherung/drv00formsport.nsf/drv00frmVVSK?OpenForm
                    Rentenbezugsbescheinigung / Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)
                    Zuletzt geändert von DC1961-1; 03.06.2011, 22:10. Grund: Präzisierung
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Rentenanpassungsbetrag

                      Hallo Zusammen!

                      Grundsätzlich habe ich die Berechnung glaube ich verstanden. Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt das erste Mal eine Steuererklärung mit Rente für meine Mom erstelle, die bisher immer bei nem Steuerberater war. Leider komme ich so wie ich die Rechnung aufstelle nur für das Jahr 2007 auf den gleichen Wert wie der Steuerberater (was irgendwo schon ein komischer Zufall wäre, weil sonst die Werte stark abweichen)

                      Wäre super, wenn mir jemand sagen könnte, ob meine Berechnung stimmt:

                      Sie ist Rentnerin seit 2002, also ist mein Basisjahr das von 2005. Ich nehme den Rentenwert ohne Abzüge von irgendwelchen Einkommensanrechungen.

                      Im Jahr 2005 betrug die Jahresrente 7231,68 (12 mal 602,64). Davon bleiben 50%, also 3615,84 auf ewig steuerfrei.

                      Im Jahr 2011 gab es 6 mal 627,32 und 6 mal 633,55, was zusammen 7565,22 ergibt.

                      Die Differenz von 333,54 ist mein Rentenanpassungsbetrag?


                      Viiiiieeeeelen Dank für die Mühe!

                      Grüße!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rentenanpassungsbetrag

                        Es gibt Rentenbezugsmitteilungen, dort sind die Werte exakt aufgeschlüsselt. Falls Ihnen keine vorliegt können Sie diese sicherlich von dem Rentenversicherungsträger bekommen.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Rentenanpassungsbetrag

                          Hallo urseline,

                          wenn dir der Rentenanpassungsbetrag für 2007 bekannt ist, sollte es nicht so schwierig sein. Du addierst zu diesem Wert einfach die Rentenerhöhung 2008.

                          Also: Rentenanpassungsbetrag 2007 + (Rente 2008 - Rente 2007)

                          Dabei musst du nur beachten, dass die Erhöhungen in der Regel zum 1. Juli kommen, du darfst daher nicht einfach die Monatsrente mal 12 nehmen.

                          MfG Stefan
                          Zuletzt geändert von reckoner; 11.03.2013, 15:23.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Rentenanpassungsbetrag

                            Die Deutsche Rentenversicherung Bund übersendet dem Antragsteller eine
                            Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt.
                            Die Mitteilung weist den Rentenanpassungsbetrag aus, welcher im
                            Steuerformular Anlage R, Zeile 6 einzutragen ist.
                            Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 01:12.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rentenanpassungsbetrag

                              Hallo,

                              sorry, aber weil das hier nun schon mehrmals geschrieben wurde, warum soll sich jemand auf die Aufstellung der Rentenversicherung verlassen?

                              Es geht doch auch darum, den Betrag selber zu ermittel/zu überprüfen, und genau das ist nicht so einfach wie viele meinen, insbesondere bei der Ermittlung des ersten Wertes - quasi der Basis - gibt es so allerhand Schwierigkeiten.
                              Von der Rentenversicherung habe ich bisher noch keine detailierte Abrechnung gesehen, und die Sachbearbeiter im Finanzamt blicken da auch nicht durch, s.o. (müssen sie aber auch nicht, das ist nicht ihre Aufgabe - also keine Kritik).

                              Und zugegeben, mit der Frage von urseline hat das nichts zu tun, die Berechnung ist da relativ einfach und ich hatte sie ja auch aufgeführt.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X