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kapitalertrgssteuer

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    kapitalertrgssteuer

    für eine kurze nachricht wäre ich sehr dankbar
    ich habe einen pauschbetrag von 1602€ habe diesen aber nur mit 950€ in anspruch genommen und habe aber 1450€ kapitalerträge

    meine frage was muss ich in zeile 14a eintragen?

    #2
    AW: kapitalertrgssteuer

    Hallo falco,

    seit Einführung der Abgeltungsteuer kann man die Kapitalerträge auch nur teilweise erklären.

    In die Zeile 14 gehört dann der in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages der ERKLÄRTEN Bank(en), in Zeile 14a derselbe der NICHT erklärten Bank(en); falls es keine weitere Bank gibt, ist in Zeile 14a Null einzutragen.
    Dabei ist jeweils der Betrag aus der Steuerbescheinigung für Zeile 14/14a zu nehmen, nicht der Freistellungsauftrag.

    Wem diese Aufteilung der Kapitalerträge zu kompliziert ist, kann auch einfach alles angeben, das ändert nichts (macht vielleicht ein wenig mehr Arbeit und weitere Kopien werden nötig, aber sonst ist es egal). In Zeile 14a würde dann wieder Null gehören.

    In deinem Fall sollte die Summe aus 14 und 14a jedenfalls 950 Euro betragen.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 22.05.2011, 13:50.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: kapitalertrgssteuer

      aus dresden besten dank für deine nachricht

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