Hallo Freunde,
hoffe, ihr könnt mir ein wenig mit meinen Fragen weiterhelfen. Das Jahr 2010 war ein wenig turbulent und habe so ziemlich alles durch.
Hatte vorher gearbeitet, dann aber selbst meine Stelle nach gut 2 Jahren gekündigt im April 2010.
1. Habe also von Januar bis April noch Lohn von insgesamt 3943,17 erhalten.
2. Da ich ja selbst gekündigt habe, erhielt ich eine Sperre. In dieser Zeit hat das Arbeitsamt im Rahmen von Hartz IV meine Miete übernommen.
3. Nach der Sperre habe ich Arbeitslosengeld I bis zum Dezember in Höhe von 3149,64 Euro erhalten.
4. Außerdem habe ich ab Ende September einen Kurs zur Nachholung meines Abiturs angefangen, der Bafög gefördert wird.
5. Und ich habe mich ab September nebenher selbstständig gemacht, aber im Jahr 2010 noch keine Einnahmen daraus erzielt.
Dazu die Fragen:
1. Der Lohn kommt doch in die Anlage aus nicht-selbstständiger Arbeit, oder?
2. Muss ich die Leistungen aus Hartz IV angeben und wenn ja, wo?
3. Muss ich die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld angeben und wenn ja, wo?
4. Muss ich die Leistungen aus dem Bafög angeben und wenn ja, wo?
-> Bei dreien, sofern ich das muss, denke ich, dass es die Anlage Sonstige Einkünfte ist, oder?
5. Im Jahr 2010 hatte ich noch keine Einnahmen durch die Selbstständigkeit. Habe die Kleinunternehmerregelung gewählt, wonach ich keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Ausgaben hatte ich nicht wirklich, nur für den Webspace der Internetseite, ein paar Druckkosten usw. Aber dafür habe ich meistens keine Belege, habe ich immer aus der Privattasche bezahlt.
Muss ich da die Anlage G ausfüllen?
hoffe, ihr könnt mir ein wenig mit meinen Fragen weiterhelfen. Das Jahr 2010 war ein wenig turbulent und habe so ziemlich alles durch.
Hatte vorher gearbeitet, dann aber selbst meine Stelle nach gut 2 Jahren gekündigt im April 2010.
1. Habe also von Januar bis April noch Lohn von insgesamt 3943,17 erhalten.
2. Da ich ja selbst gekündigt habe, erhielt ich eine Sperre. In dieser Zeit hat das Arbeitsamt im Rahmen von Hartz IV meine Miete übernommen.
3. Nach der Sperre habe ich Arbeitslosengeld I bis zum Dezember in Höhe von 3149,64 Euro erhalten.
4. Außerdem habe ich ab Ende September einen Kurs zur Nachholung meines Abiturs angefangen, der Bafög gefördert wird.
5. Und ich habe mich ab September nebenher selbstständig gemacht, aber im Jahr 2010 noch keine Einnahmen daraus erzielt.
Dazu die Fragen:
1. Der Lohn kommt doch in die Anlage aus nicht-selbstständiger Arbeit, oder?
2. Muss ich die Leistungen aus Hartz IV angeben und wenn ja, wo?
3. Muss ich die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld angeben und wenn ja, wo?
4. Muss ich die Leistungen aus dem Bafög angeben und wenn ja, wo?
-> Bei dreien, sofern ich das muss, denke ich, dass es die Anlage Sonstige Einkünfte ist, oder?
5. Im Jahr 2010 hatte ich noch keine Einnahmen durch die Selbstständigkeit. Habe die Kleinunternehmerregelung gewählt, wonach ich keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Ausgaben hatte ich nicht wirklich, nur für den Webspace der Internetseite, ein paar Druckkosten usw. Aber dafür habe ich meistens keine Belege, habe ich immer aus der Privattasche bezahlt.
Muss ich da die Anlage G ausfüllen?
Kommentar