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Probleme mit Anlage Kind / Kinderbetreungskosten

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    Probleme mit Anlage Kind / Kinderbetreungskosten

    Irgendwie komme ich mit dem Ausfüllen des Formulars Anlage Kind nicht zurecht. Ich würde gerne die Betreungskosten gerne geltend machen.
    Ich bin verheiratet, berufstätig und habe einen zweijährigen Sohn, der im letzten Jahr vom 1.4.2010 - 31.12 in der Kindertagesstätte war. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 465.- pro Monat. Meine Frau war in Elternteilzeit und ist seit 1.11.2010 wieder berufstätig. Gebe ich nun die Gesamtkosten von neun Monaten ein oder kann ich nur die zwei Monate abrechnen, weil wir nur im November und Dezember beide berufstaetig waren.

    Und welche Zeilen außer der 61 muss ich ausfüllen. Gebe ich in Zeile 62 bei Vater Erwerbstätigkeit für das ganze Jahr ein und in Zeile 69 den anderen Elternteil, Erwerbstätigkeit und die beiden Monate ein? Was gebe ich aber jeweils bei den Aufwendungen ein? Und was in Zeile 68 und 76 bei steuerfreier Ersatz? Muss ich dann noch die Zeilen 77-86 ausfüllen und zusätzlich noch Zeile 87?

    Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, auch wenn's ziemlich viele Fragen sind. Ich komme damit aber einfach nicht klar.

    Danke schon mal im voraus

    #2
    AW: Probleme mit Anlage Kind / Kinderbetreungskosten

    Ich gehe davon aus, dass die Seite 1 korrekt ausgefüllt ist.
    Ein Abzug ist nur für die Zeiträume möglich, wo beide Elternteile erwerbstätig gewesen sind.

    Anlage Kind, Seite 3:
    Zeile 61: Kindertagesstätte Sonnenblume / Sonnenstraße 3 in 99999 Sonningen / 930 €

    Zeile 62: Kinderbetreuungskosten als (Pflege)Vater - ankreuzen
    Grund: Erwerbstätigkeit vom 0111 bis 3112
    Aufwendungen: 465 €

    Zeile 69: Bei zusammenlebenden Elternteilen bitte auch die Zeilen 69 bis 76 ausfüllen
    Kreuz setzen bei anderer Elternteil
    Grund: Erwerbstätigkeit vom 0111 bis 3112
    Aufwendungen: 465 €

    Zeile 77: (Pflege)Vater - Kreuz setzen
    Zeile 81: Nichtselbständige Arbeit / Aufwendungen 465 / Werbungskosten 310 (2/3 der Aufwendungen)

    Zeile 82: Anderer Elternteil - Kreuz setzen
    Zeile 86: Nichtselbständige Arbeit / Aufwendungen 465 / Werbungskosten 310 (2/3 der Aufwendungen)

    Zeile 87:
    Gemeinsamer Haushalt der Eltern 0101 bis 3112
    Das Kind gehörte zum gemeinsamen Haushalt 0101 bis 3112


    Bei mir sind daraufhin keine Prüfhinweise mehr erschienen, Steuerberechnung lief auch.
    310 € wurden als Werbungskosten bei Ehemann und 310 € bei der Ehefrau abgezogen.

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